Steht im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes eine bundesweite Katzenschutzverordnung zur Diskussion?
Ein Katzenproblem gibt es überall dort, wo Menschen wohnen. Die aktuelle Regelung ist jedoch lokal komplex durchzusetzen. Zum einen wird mit der aktuellen Regelung der Tierschutz zur demokratischen Verhandlungsmasse im Rahmen der "Dorfpolitik" und zum anderen ziehen Verwaltungen und LokalpolitikerInnen alle Register, um möglichst keine Katzenschutzverordnung zu erlassen! Eine Katzenschutzverordnung wird nur umgesetzt, wenn der politische Wille da ist und nicht, weil es mit Tierschutz begründet wird.

Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthält neue bzw. konkretere Anforderungen, die auch den Tierschutz bei der Haltung von und den Umgang mit Katzen betreffen. Beispielsweise sind Regelungen im Hinblick auf die Registrierung von sowie den Handel mit Katzen vorgesehen. Ziel dieser obligatorischen Kennzeichnung ist die bessere Rückverfolgbarkeit und damit auch die Eindämmung des illegalen Handels mit Katzen. Weiterhin wird angestrebt, die Vermehrung und Verbreitung verwilderter Katzen durch Kastration einzudämmen.
Außerdem sind die Landesregierungen bereits durch § 13 b des Tierschutzgesetzes dazu befugt, Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundesrat und Bundestag beraten und anschließend an den zuständen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur weiteren Beratung überwiesen.