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Carsten Sieling
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Frage von Dustin S. •

Frage an Carsten Sieling von Dustin S.

Sehr geehrte Herr Sieling,

Momentan läuft auf abgeordnetenwatch.de eine Umfrage zum Verbot von Fracking. Ihre Stimme und Begründung fehlt dort leider noch. Es wäre sehr schön, wenn Sie ihre Meinung zum Thema äußern könnten. Als gewählte Volksvertreter ist ihre Meinung und Handlung immerhin ausschlaggebend für mehrere Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Dustin Siewert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Siewert,

vielen Dank für Ihre Frage.

Meine Kolleginnen und Kollegen aus den Landesgruppen Niedersachsen und Bremen in der SPD-Bundestagsfraktion und ich bringen uns von Beginn an intensiv in die Debatte um den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland ein und begleiten die Diskussion sehr kritisch.

Am 7. Mai 2015 hat die erste Lesung des sog. Fracking-Gesetzes Im Deutschen Bundestag stattgefunden. Bis jetzt ist der Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland erlaubt. Das Gesetz war deshalb überfällig und ist richtig und wichtig. Wir sind dennoch der Überzeugung, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Passagen geändert werden muss. Das betrifft u.a. die vorgeschlagenen Regelungen zur Expertenkommission, den Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, den Umgang mit Lagerstättenwasser und den Umgang mit Altlasten.

Auch der umfassende Schutz von Trinkwassergebieten ist derzeit noch unzureichend. Wassereinzugsgebiete für die Lebensmittelherstellung müssen vom grundsätzlichen Frackingverbot erfasst sein.

Die parlamentarischen Beratungen beginnen jetzt. Die Landesgruppen Niedersachsen und Bremen in der SPD-Bundestagsfraktion haben dafür Ihre Überzeugungen noch einmal in einem Positionspapier zusammengefasst. Dort heißt es ausdrücklich:

„Die Verbotszonen für Fracking- und Verpressvorhaben sollten rechtssicher um Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung und Wassereinzugsgebiete für die Lebensmittelherstellung ergänzt werden. Nur so können Trinkwassergebiete umfassend geschützt werden.“

Ich hoffe, dass es uns gelingt, diese Änderungen noch im Gesetz zu verankern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Sieling MdB