
(...) Die Erhöhung des EhreErhöhung des Ehrensoldesh beziehen, steht in keinem Zusammenhang mit den Abgeordnetendiäten. Die Erhöhung ist vielmehr eine automatische Folge der Erhöhung der Bezüge der Regierungsmitglieder, an der sich sowohl die Amtsbezüge des amtierenden Bundespräsidenten (10/9 der Bezüge der Bundeskanzlerin) als auch der Ehrensoldempfänger (Ehrensold entspricht den Amtsbezügen des amtierenden Präsidenten) orientieren. (...)