Antwort 22.02.2006 von Carsten Pörksen   SPD
Ja, Änderungen nur durch Volksabstimmung möglich und nicht sehr wahrscheinlich, wie bei Berlin-Brandenburg festgestellt werden musste. Für Kultusministerien Erhaltung der KMK (Kultusministerkonferenz) als Bindeglied erforderlich.

