Carsten Lüdemann
CDU
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Frage von Sven S. •

Frage an Carsten Lüdemann von Sven S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lüdemann,

in einem Nachrichteninterview haben Sie (bisher als einziger soweit mir bekannt) in der Sache "Jugendkriminalität" endlich ausgesprochen, dass 18-jährige Straftäter als "Erwachsene" behandelt werden sollen (Es kann nicht sein das solche Leute wählen dürfen..., aber im Strafrecht wie 14-jährige). Was gedenken Sie in Hamburg in dieser Sache zu unternehmen ? Was werden / würden Sie unternehmen um evtl. auf Bundesebene etwas zu erreichen sollten Sie wiedergewählt werden?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sommerfeld,

vielen Dank für Ihre Mail vom 4. Januar 2008.

Ich möchte die Antwort auf Ihre Frage gleich vorweg nehmen: Hamburg engagiert sich schon seit mehreren Jahren auf Bundesebene für eine Verbesserung des Jugendstrafrechts. Zum wiederholten Male - z.B. bereits 2003 und 2004, aber auch 2006 - wurden mit unserer Unterstützung mehrere Gesetzesentwürfe vorgelegt. Durch sie sollen die Reaktionsmöglichkeiten der Jugendrichterinnen und -richter auf Gewaltdelikte deutlich ausgeweitet und verbessert werden, um so straffällige Jugendliche und Heranwachsende passgenauer sanktionieren zu können.

Gemeinsam mit meinen Ministerkollegen der CDU-/CSU- und FDP- geführten Länder habe ich zuletzt am 9. Januar in Berlin auf einer Sonderkonferenz meine Forderung nach einer Reform des Jugendstrafrechts bekräftigt. Es wird dringend Zeit, dass die Bundesjustizministerin endlich ihre langjährige Blockadehaltung aufgibt, um die längst überfällige Reform des Jugendstrafrechts zu ermöglichen.

Mein Ziel ist keinesfalls die Abschaffung, sondern eine Modernisierung des Jugendstrafrechts. Die Tendenz, dass Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren pauschal in der gerichtlichen Praxis nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist für mich nicht hinnehmbar. Den Grund dafür haben Sie selbst ja vollkommen zutreffend in Ihrer Mail genannt.

Außerdem bin ich fest davon überzeugt, dass die Einführung eines sogenannten "Warnschussarrestes" für junge Täter erforderlich ist, da sich bisher nach geltendem Recht Jugendarrest und Jugendstrafe einander ausschließen. Durch die Einführung eines solchen Warnschussarrestes würden wir Jugendrichtern die Möglichkeit geben neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, zusätzlich einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen. Damit hätte dann auch die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe noch spürbare Konsequenzen. Wir könnten junge Täter endlich erzieherisch erreichen, da wir Ihnen das Gefühl nehmen würden, sie könnten einfach so aus dem Gericht marschieren und wären "noch einmal davon gekommen". Denn das hilft weder den Tätern, die Aufgrund des Eindrucks, sie könnten sich alles erlauben ohne die Konsequenzen ihres Handelns tragen zu müssen, immer tiefer in die Kriminalität abgleiten. Noch hilft es den Opfern, die sich durch so ein Geschehen alleingelassen fühlen und auf diese Weise ein zweites Mal zum Opfer werden.

Da Sie sich in Ihrer Mail auf ein Interview von mir beziehen haben Sie den Medien vielleicht ebenfalls bereits entnehmen können, dass mir ein Handeln im präventiven Bereich auch sehr wichtig ist. Ich denke dabei an das erst kürzlich in unserer Stadt von uns beschlossene und vorgestellte "9-Säulen-Konzept" für ein intensives und vernetztes Handeln gegen Jugendgewalt. Damit werden wir langfristig präventiv Jugendliche davon abhalten zum Täter, oder auf der "anderen Seite" zum Opfer zu werden. Die von uns mit 2,5 Millionen Euro unterstützten Maßnahmen umfassen dabei:
- eine verstärkte Durchsetzung der Schulpflicht
- die Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen in der Schule
- eine Anzeigenpflicht an Schulen
- das Präventionskonzept "Early- Starter"
- gemeinsame Fallkonferenzen
- die Verstärkung der bereits erfolgreich tätigen Cop4U
- eine Ausweitung des polizeilichen Präventionsprogramms an Schulen
- die Aufstockung des Opferfonds
- und das bereits seit 1. Oktober 2007 umgesetzte PROTÄKT- Konzept.

Wie Sie sehen können ist es mir also besonders wichtig, dass wir das Problem der Jugendkriminalität weder halbherzig noch einseitig zu lösen versuchen. Meiner Überzeugung nach müssen wir alle Aspekte beachten und aufgreifen, um auch alle Chancen und Möglichkeiten nutzen zu können. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich und diesen Senat am 24. Februar 2008 dabei unterstützen würden, diese Politik weiterzuverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lüdemann