Fragen zu Medienberichten über eine Bargeld-Annahme, die inzwischen die Staatsanwaltschaft Köln beschäftigt.
Unstrittig ist, dass Sie am 16.01.2025 in Ihrer Wohnung 2 500 Euro von Herrn Z. in bar erhielten.
Dazu die Fragen:
1. Aus welchem Grund haben Sie das Bargeld erhalten?
2. Warum wurde das Geld bar an Sie übergeben und nicht auf Ihr Konto überwiesen?
3. Haben Sie den Erhalt der Barzahlung quittiert?
Unstrittig ist, dass Sie nach Bekanntwerden des Vorgangs 2 500 Euro an die CDU überwiesen haben, der Betrag wurde am 15.07.2025 auf dem Konto des Kreisverbandes verbucht.
Dazu die Fragen:
1. Warum haben Sie 2 500 Euro an Ihren CDU-Kreisverband überwiesen?
2. Warum erfolgte die Überweisung sechs Monate (!) nach Erhalt der Bargeld-Annahme und unmittelbar, nachdem der Mitarbeiter Ihren Kreisverband über den Vorgang (angebliche Scheinrechnung) informierte und Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet hatte?
Und: Warum nahmen Sie trotz ausdrücklicher Einladung nicht an der Sitzung Ihres Kreisverbandes am 25. Juli 2025 teil, in der die erhobenen Vorwürfe erörtert wurden?