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Frage von Arne-Marcus S. •

Frage an Carola Thimm von Arne-Marcus S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Thimm,

ich wollte mal fragen wieso die Eltern für den Transport zum, von der Schulbehörde vorgegebenen (= Pflicht), Schwimmunterricht bezahlen müssen.

Ich meine man kann ja nicht einfach sagen: "das kann ich mir nicht leisten" (und nein, die Bemessungsgrenzen für "Bezuschüssungswürdige" sind absurd, da da unter anderem nicht richtig bedacht wird das man vielleicht mehr als ein Kind hat oder noch anderen Nebenausgaben) und die Kinder dann nicht hin schicken.

Ich kann mich ziemlich gut daran erinnern, das wir damals (so um 1982 rum) für die Fahrt zur Schwimmhalle nichts bezahlen mussten. Uns wurde im Sekretariat einfach Fahrscheine dafür ausgehändigt.

Der HVV bekommt so viel Geld von der Stadt Hamburg als Zuschüsse und diese wiederum sind ja Steuergelder, also das Geld der Bürger und Firmen, dass es meines Erachtens drin sein sollte, das der HVV die Schulkinder umsonst zu den Schwimmbädern fahren lassen könnte.

Wir müssen inzwischen ja nun wirklich für fast jede Sache in der Schule zahlen, da sollte dann wenigstens der Transport zu einem Unterrichtsort unentgeltlich sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Arne-Marcus Strohmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Da diese bereits in ähnlicher weise an einen kollegen von mir heran getragen wurde, möchte ich Ihnen gern entsprechend seiner Antwort antworten und hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte geben Sie gern Bescheid, falls dies nicht der Fall sein sollte.

Herzliche Grüße,
Carola Thimm

die Übernahme der Fahrtkosten zu den Schwimmbädern wurde 2006 im Rahmen eines neuen Konzeptes für den Schwimmunterricht von der CDU wie folgt gesetzlich festgelegt (Drucksache 18/4119):

- Bei einer Entfernung der Schule vom Bad bis zu 1,5 km (bei speziellen Sonderschulen bis zu 1 km) wird der Weg zu Fuß zurückgelegt.
- Bei einer Entfernung über 1,5 km und bei einem zeitlichen Wegeaufwand bis ca. 30 Minuten wird der ÖPNV genutzt.
- Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen den Eltern wie bisher ggf. Kosten für so genannte F-Fahrscheine. Sie betragen ab dem 1. August 2006 30,60 Euro für ein Schulhalbjahr. Hierbei wird angenommen, dass für durchschnittlich 18 Schwimmbadbesuche der so genannte F-Fahrschein mit einem Preis von 1,70 Euro erworben werden muss. An den Kosten des ggf. behördlich organisierten Bustransports beteiligen sich die Eltern mit einer Kostenerstattung in Höhe der beschriebenen Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Für wirtschaftlich bedürftige Familien im Sinne der Lernmittelverordnung und für Schülerinnen und Schüler an speziellen Sonderschulen werden die Fahrtkosten für das obligatorische Schulschwimmen vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert.

Angesichts einer ganzen Reihe von Kosten für den Schulbesuch in Hamburg, fordert die SPD seit Jahren eine Entlastung der Eltern. Dabei haben wir unsere Prioritäten allerdings auf einen anderen Bereich gelegt.

Die F-Scheine kosten zurzeit 1,90 Euro, rein rechnerisch entstehen Eltern für die Fahrt zum Schwimmunterricht im Laufe der Schulzeit eines Kindes im ungünstigsten Fall 68,40 Euro. Nach internen Berechnungen müssen rund 60% aller Kinder den Weg zum Schwimmbad mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, die Eltern müssen also diese Kosten aufbringen.

Wesentlich teurer ist das von der CDU eingeführte so genannte Büchergeld, das sich sich bei einem Kind mit Bildungsabschluss "Mittlere Reife" auf 680 Euro beläuft. Macht das Kind "Abitur", können die Gebühren knapp 1.000 Euro im Laufe der Schulzeit erreichen.

Wegen der erheblich höheren Kosten des Büchergeldes halten wir eine Entlastung beim Büchergeld für wirkungsvoller als beim Fahrgeld. Deshalb setzt sich die SPD seit Jahren dafür ein, dass Büchergeld komplett zu streichen. Diese Streichung bringt nicht nur mehr Entlastung, sie ist auch juristisch betrachtet der bessere Weg. Denn Fahrtkosten sind eine Grauzone, weil der Weg zur Schule beispielsweise auch von den Eltern bezahlt wird. Das ist zwar etwas anderes, als der Weg zu einer schulinternen Veranstaltung, aber die Grenze ist fließend. Lehr- und Lernmittel dürfen dagegen nicht auch noch zu einer Grauzone werden, sonst sind weitere Kosten in diesem Bereich möglich, beispielsweise für die Nutzung von schuleigenem Arbeitsmaterial (Computer, Werkstoffe etc.)

Insofern teilen wir Ihren Unmut über die zahlreichen Gebühren und Belastungen im Schulbereich, setzen uns allerdings hier für die Abschaffung des Büchergeldes ein.