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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Catharina M. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Catharina M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönkse,

mit der diesjährigen BdB e.V. Kampagne20+ treten wir dafür ein, zu Lebzeiten einen würdevollen Umgang für Menschen zu etablieren, die aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung eine gesetzliche Vertretung / Betreuung benötigen, um deren Ansprüche sicherstellen zu können.

Seit 2005 gibt es das pauschale Zeit- und Abrechnungssystem. Pro Person hat eine gesetzliche Vertreterin 3,2 Stunden monatlich im Durchschnitt Zeit, um Kontakt aufzubauen und um alle anfallenden Angelegenheiten zu besorgen. Die Stunde wird mit 44 € incl. 19 % Mwst. und 3 € Auslagenpauschale vergütet.

Die Pauschalierung von 2005 führte die Errungenschaften der Reform der Vormundschaft von 1992 ad absurdum.

Wir vom BdB e.V. setzen uns seit Jahren für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Etablierung unseres Berufes ein, um Betreuungsarbeit zu qualifizieren und den hilfebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben mit gestalten zu können.

Das ist in durchschnittlich 3,2 Stunden im Monat nicht zu schaffen. Der erneute Reformvorschlag der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums ist haarstreubend und ohne Beteiligung der Verbände erarbeitet worden. Menschen, die offenbar keine Vorstellung von guter Betreuungsarbeit haben, maßen sich an, über unsere Arbeit urteilen und bestimmen zu können.

Am 31.10.2012 findet im Rudolf Steiner Haus ab 17.30 Uhr in HH eine Podiumsdiskussion mit VertreterInnen aller Parteien statt. Zu dieser Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen ! Mehr Infos auf der Homepage des BdB e.V.

Mit welcher Unterstützung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Betreuung können 6000 BdB Mitglieder von der FDP rechnen ?

Mit freundlíchen Grüßen

Catharina Meier
Sprecherin BdB e.V. LG HH

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für ihre Anfrage. Gerne geben ich Ihnen Informationen zu dem derzeitigen Stand der Diskussion.

Mein Abgeordnetenkollege Stephan Thomae, der für unsere Fraktion im zuständigen Rechtsausschuss das Thema „Betreuungsrecht“ betreut, steht zur Zeit in engem Kontakt zum dem Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. In Nachgang des Austausch zwischen Herrn Thomae und ihrem Verband hat er bereits beim Bundesjustizministerium als auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeregt das bestehende Betreuungsrecht auf mögliche Korrekturen hin zu überprüfen. Sobald mir neuere Informationen zum weiteren Verfahren vorliegen, informiere ich Sie gerne direkt!

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhardt Müller-Sönksen