Portrait von Björn Sänger
Björn Sänger
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Björn Sänger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joerg B. •

Frage an Björn Sänger von Joerg B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Sänger,

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Finanzausschuss dürfte Ihnen der Sachverhalt, der in dem Artikel der "Süddeutsche.de" vom 22. Dezember 2012 11:01 (gelesen am 30.12.12) unter der Überschrift: "Forderung des Finanzministeriums Lkw-Fahrer sollen Toiletten-Tagebuch erstellen" geschildert wurde, bekannt sein.

Zitat aus dem Artikel:
"In einem zweiseitigen Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder legt das Ministerium fest, wie die etwa 1,5 Millionen deutschen Lkw-Fahrer die Kosten für Toilettengänge oder das Duschen auf Raststätten in ihrer Steuererklärung ansetzen müssen. Eine einfache Schätzung reicht dazu nicht aus."

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie versuchen würden, mir den Zusammenhang vom liberal propagierten "Bürokratie Abbau" und derartigen "Auswüchsen der Finanzbehörden" verständlich zu machen, da ich immer mehr daran zu zweifeln beginne, dass sich liberale Grundforderungen in dieser Koalition noch durchsetzen lassen.

Mit freundlichen Grüßen und den Besten Wünschen für das (Wahl) Jahr 2013 verbleibe ich

Joerg Becken

Portrait von Björn Sänger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Becken,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre an mich gerichtete Frage.

Tatsächlich sollen LKW-Fahrer zur Geltendmachung ihrer Reisenebenkosten eine Aufzeichnung über die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten anfertigen. Diese Pflicht zur Anfertigung geht auf ein Urteil des BFH vom 28. März 2012 zurück.

Einem Kraftfahrer, der anlässlich seiner auswärtigen beruflichen Tätigkeit (Fahrtätigkeit) in der Schlafkabine seines LKW übernachtet, entstehen Aufwendungen, die bei anderen Arbeitnehmern mit Übernachtung anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit typischerweise in den Übernachtungskosten enthalten sind. Derartige Aufwendungen können als Reisenebenkosten in vereinfachter Weise ermittelt und glaubhaft gemacht werden. Dazu gehören auch die Gebühren für die Benutzung der Sanitären Einrichtungen.

Der BFH hat nun entschieden, dass ein Kraftfahrer, der in der Schlafkabine seines LKW übernachtet, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden darf.

Aus Gründen der Vereinfachung ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer die ihm tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen durch entsprechende Aufzeichnungen glaubhaft macht.

Ich kann verstehen, wenn Ihnen dieser Vorgang aufwendig und bürokratisch vorkommt. Jedoch hat der Arbeitnehmer diesen Nachweis sodann erbracht, kann der tägliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für den repräsentativen Zeitraum ergibt, für den Ansatz von Werbungskosten oder auch für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber so lange zu Grunde gelegt werden, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern.

Insofern ist der Aufwand durchaus überschaubar und sinnvoll – nicht nur um einen genauen Durchschnittsbetrag zu erfahren, sondern auch um Ihnen einen berechenbaren und sicheren Steuervorteil zukommen lassen zu können.

Die FDP- Fraktion setzt sich weiterhin für eine liberales und vernünftiges Maß und den liberalen Umgang mit Bürokratie ein. So haben wir uns auch bei der Umsetzung der oben genannten rechtlichen Vorgaben bemüht, diesen Maßstäben gerecht zu werden.

mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger