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Björn Lüttmann
SPD
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Frage von Andreas J. •

Was können Sie als Vorsitzender des Ausschuss für Soziales, .. und Verbraucherschutz tun, damit Leistungen für Pflegebedürftige einer effektiveren Qualitätskontrolle unterzogen werden?

Im Zuge des demographischen Wandels müssen immer mehr Leistungen, die in den Familien erbracht wurden, von Sozial-Unternehmen (Pflegedienste, Heime, etc.) übernommen werden. Die Politik konzentriert sich dabei auf die Stärkung von Familien und auf die Finanzierung der Sozial-Unternehmen. Beides ist sinnvoll und wichtig. Es ist aber auch notwendig, dass die durch Sozial-Unternehmen zu erbringende Leistungen nicht nur finanziert, sondern auch erbracht werden.

Die Qualitätssicherungssysteme der deutschen Industrie sind die besten der Welt. Im sozialen Bereich werden sie zwar auch angewendet, aber oft nur als bürokratische Hemmnisse angesehen und es kommt dabei nicht mehr als ein nichtssagendes Zertifikat als Aushängeschild heraus.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

im Land Brandenburg wird der Großteil der Pflegebedürftigen Zuhause durch Familien und mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste gepflegt. Die Pflegeversicherung hat den Vorrang der häuslichen Pflege vor anderen Pflegeformen festgelegt. Aus diesem Grund kommt der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege eine große Bedeutung zu, da gebe ich Ihnen recht. Die Qualitätsprüfungen sind überwiegend bundeseinheitlich geregelt und beziehen sich auf Sachleistungen nach dem SGB XI und auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V. In den letzten Jahren wurden die Qualitätsprüfungen im ambulanten Bereich stetig weiterentwickelt.

Im Land Brandenburg ist der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg zuständig für die Überprüfung der Pflegequalität in stationären Einrichtungen aber auch für die Versorgungsqualität in der ambulanten Pflege. Hierzu wird regelmäßig eine Überprüfung der Pflegedienste durchgeführt und auch Hausbesuche finden statt. Der Medizinische Dienst ist auch meist der erste Ansprechpartner, wenn es Beschwerden gibt. Sollten Pflegebedürftige oder Angehörige also Anlass zur Sorge haben, sind sie dort gut aufgehoben: https://www.md-bb.org/ Die Dokumentationen des Fachpersonals des Medizinischen Dienstes und die Prüfung der Abrechnung von Pflegeleistungen sind wichtig, wenn es um Qualitätsbewertungen in der ambulanten Pflege geht. Weiter werden auch regelmäßig bundesweite Prüfberichte im Auftrag der Kostenträger herausgegeben, die für Interessierte einsehbar sind. Hier werden Verbesserungen oder auch festgestellte Verschlechterungen im ambulanten Pflegebereich sichtbar gemacht. Auch für mich sind diese Dokumentationen ein wichtiger Kompass für Qualität in der Pflege. Seriöse Pflegedienste werden jedoch aus Eigeninteresse und um im Wettbewerb mithalten zu können, die im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen durch qualifizierte Pflegekräfte erfüllen wollen. Dank der Wahlfreiheit haben Pflegebedürftige auch immer die Möglichkeit den Pflegedienst zu wechseln, wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden oder nicht den Erwartungen entsprechen.  

Im Land Brandenburg haben wir als SPD den hohen Stellenwert der häuslichen Pflege und die damit einhergehenden Herausforderungen erkannt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und des prognostizierten Anstiegs an Pflegebedürftigen bei gleichzeitigem Rückgang der Geburtenrate hat sich die SPD für die Einführung des „Pakts für Pflege“ stark gemacht. Ich bin noch immer froh darüber, dass mein Werben für den „Pakt für Pflege“ in den Koalitionsverhandlungen 2019 erfolgreich war. Rund 20 Millionen Euro werden dazu jährlich aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Ich konnte in meinem Wahlkreis und auch im ganzen Land schon viele Projekte kennenlernen, die Ergebnis des Pakts sind. Der „Pakt für Pflege“ besteht aus vier Säulen: 1. Stärkung der Pflege vor Ort, 2. Ausbau der Pflegeberatung, 3. Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur, 4. Fachkräftesicherung. Mehr zum „Pakt für Pflege" finden Sie hier: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/

Als Land setzen wir also einen klaren Fokus darauf, Menschen durch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel der Herrichtung von Barrierefreiheit ein langes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Wir sorgen über den Ausbau der Pflegestützpunkte auch für bessere Beratung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, in dem wir über Rechte und Pflegeleistungen informieren. Unser Ziel ist es, Menschen ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter zu ermöglichen. Über den „Pakt für Pflege“ wird regelmäßig im Gesundheitsausschuss des Landtages informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Lüttmann

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