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Birgit Malecha-Nissen
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Frage von Siegfried L. •

Frage an Birgit Malecha-Nissen von Siegfried L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Malecha-Nissen,

Die breite Mehrheit der Bevölkerung möchte, dass Deutschland den internationalen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen unterzeichnet. Dieser wird am 20. September 2017 von UN-Generalsekretär António Guterres feierlich zur Unterschrift frei gegeben. 71 Prozent der Bundesbürger sind der Meinung, dass die künftige Bundesregierung dem Abkommen beitreten sollte. Nur 14 Prozent sind dagegen, 15 Prozent haben keine Meinung. Das ergab eine am Montag vorgestellte YouGov-Umfrage im Auftrag der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN). Befragt wurden mehr als 2.000 Personen, die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung über 18 Jahren.

Wären Sie im Falle einer Wahl in den Deutschen Bundestag bereit sich dafür einzusetzen, daß die künftige Bundesregierung diesem völkerrechtlichen Vertrag beitritt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

ich bedanke ich mich für Ihre Frage antworte Ihnen hiermit gerne. leider sind die Bemühungen um ein weltweites Verbot von Atomwaffen bislang kaum vorangekommen. Noch immer gibt es weltweit rund 16.000 Atomwaffen.

Während es in der Amtszeit von Präsident Obama immerhin einen Abrüstungsvertrag über strategische Waffensysteme mit Russland gab, wird seit dem Amtsantritt von Donald Trump im Weißen Haus wieder über nukleare Kriegsführungsoptionen diskutiert. In Russland sind besonders seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und dem Krieg in der Ostukraine russische Politiker und Diplomaten zu vernehmen, die sich über nukleare Einsatzszenarien Gedanken machen und im ukrainischen Parlament debattierte man ernsthaft über eine atomare Wiederbewaffnung. Auch in Deutschland waren aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion Überlegungen zu hören, im Rahmen einer europäischen Verteidigung die atomare Bewaffnung zu stärken.

Wir sind der Auffassung, dass jede Atombombe eine zu viel ist. Deshalb setzt sich die SPD seit langem für die weltweite Abschaffung aller Atomwaffen ein. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, eine internationale rechtsverbindliche Ächtung des Einsatzes von Atomwaffen durchzusetzen. Wir unterstützen regionale Ansätze für Zonen frei von Massenvernichtungswaffen und setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass im Rahmen eines gesamteuropäischen Abrüstungsvertrages die verbliebenen taktischen Atomwaffen aus Deutschland und Europa abgezogen werden. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass auch im konventionellen Bereich Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung erzielt werden können. Daher war es so wichtig, dass der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier 2016 im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes Gespräche über konventionelle Rüstungskontrolle in Europa initiiert hat.

Die SPD hat im Koalitionsvertrag von 2013 durchgesetzt, dass die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet bleibt, die Bedingungen für eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen. Jede künftige Bundesregierung, an der die SPD beteiligt ist, wird sich diesem Ziel ebenfalls verpflichten müssen. In diesem Sinne setzen wir uns seit langem gegenüber den Nuklearwaffenstaaten und in den internationalen Abrüstungsgremien für konkrete Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung und deren Verifikation ein. Wir tun dies in der Überzeugung, dass tatsächliche Fortschritte in der nuklearen Abrüstung nur über einen schrittweisen Ansatz möglich sind, der auf dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) beruht und der die Nuklearwaffenstaaten einbezieht. Dies haben wir auch in unserem Fraktionsbeschluss „Den Nichtverbreitungsvertrag stärken – weiter für nukleare Abrüstung eintreten!“ vom 5. Mai 2015 deutlich zum Ausdruck gebracht.

Am 7. Juli 2017 haben 122 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Kernwaffen beschlossen. Mit der Forderung nach einem sofortigen Verbot von Atomwaffen droht jedoch auch nach Einschätzungen von Abrüstungsexperten – entgegen der guten Intention seiner Befürworter – der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag geschwächt zu werden. Denn alle kernwaffenbesitzenden Staaten sind den Verhandlungen ferngeblieben. Es bleibt eine Tatsache, dass allen voran die USA und Russland, die über 90 Prozent der Nuklearwaffen besitzen, sich nicht an dieser Diskussion beteiligt haben. Ohne ein aktives Mitwirken der Kernwaffenstaaten kann es aber keine Fortschritte in der nuklearen Abrüstung geben. Hier liegt das Problem mit Blick auf die Forderung nach einem sofortigen Verbot von Nuklearwaffen. Der neue Vertrag enthält zudem Bestimmungen, die ihn in ein gefährliches Spannungsverhältnis zum nuklearen Nichtverbreitungsregime setzen. Der Vertrag enthält ein umfassendes Verbot von Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Erwerb, Besitz, Transfer und Einsatz von Atomwaffen und Kernsprengkörpern. Auch die Mitwirkung an nuklearer Abschreckung sowie die Stationierung von Atomwaffen anderer Staaten auf dem eigenen Territorium sind verboten.

Damit ist für alle Länder die Tür zu einem Beitritt verschlossen, solange sie an der nuklearen Teilhabe mitwirken oder ein verbündeter Atomwaffenstaat auf ihrem Gebiet Kernwaffen lagert oder stationiert. Gegenwärtig sind im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO ca. 150 Atomwaffen in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei stationiert. Damit sind wir als Nichtkernwaffenstaat in den Gremien der NATO bei der Beratung und Entscheidung von strategischen Konzepten und Planungen beteiligt. Eine unabhängige Befähigung zum Einsatz von Nuklearwaffen besteht hingegen gerade nicht. Dies entspricht auch den Erklärungen, die die Bundesregierung bereits bei der Ratifikation des Nichtverbreitungsvertrages 1973 abgegeben hat.

Deutschland, das sich seit Jahrzehnten für die weltweite nukleare Abrüstung einsetzt, sich aber zugleich in einer Allianz mit Atomwaffenstaaten befindet, könnte dem Vertrag daher unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht beitreten. Dies käme einem Bruch mit der auf Westbindung und Mitsprache angelegten Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik gleich.

Der Vertrag spiegelt die tiefe Spaltung der internationalen Gemeinschaft im Umgang mit Atomwaffen wider. Während die einen diese Waffen als legitime sicherheitspolitische Instrumente sehen, halten die anderen den Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit für inakzeptabel. Diese Spaltung aber gefährdet den NVV, der ja gerade davon lebt, dass Staaten mit und ohne Atomwaffen ihre Sicherheitsinteressen ausbalancieren.
Gleichwohl wäre es abrüstungspolitisch kontraproduktiv, das Abkommen komplett zu ignorieren. Trotz erheblicher Defizite ergeben sich aus ihm auch Chancen. So kann der Vertrag zusätzlichen politischen Druck für mehr nukleare Abrüstung erzeugen.

Wir werden weiter mit Nachdruck darauf hinweisen, dass alle Atomwaffenstaaten sich bereits im NVV verpflichtet haben, auf eine kernwaffenfreie Welt hinzuarbeiten. Dazu müssen schrittweise die erforderlichen Rahmenbedingungen für nukleare Abrüstung geschaffen werden. Transparenzmaßnahmen, Verifikation und Vertrauensbildung – auf Grundlage des Nichtverbreitungsvertrags – sind dabei unverzichtbar. Seit Ende des Kalten Krieges haben die USA die Anzahl der in Europa stationierten Nuklearwaffen stark reduziert. Die US-Regierung hat zudem in den letzten Jahren Russland wiederholt Gespräche für weitere Abrüstungsschritte angeboten. Der damalige US-Präsident Obama hat dieses Angebot im Rahmen seines Deutschlandbesuchs im Jahr 2013 erneut öffentlich unterbreitet. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Russland auf diese Gesprächsangebote bislang nicht wirklich eingegangen ist.

Wir werden in unserem Engagement für vertragsgestützte Abrüstung, sowohl im konventionellen als auch im nuklearen Bereich, nicht nachlassen. Das Ziel bleibt die weltweite Abrüstung von atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen und konventioneller Rüstung. Mit aller Entschiedenheit wenden wir uns gegen verantwortungslose Gedankenspiele über die Schaffung einer europäischen Atomwaffenmacht oder gar eine atomare Bewaffnung Deutschlands. Solche Überlegungen dienen nicht dem Frieden, sondern sie untergraben Grundelemente deutscher und europäischer Sicherheit! Deutschland hat sich im Zwei plus Vier-Vertrag und im Nichtverbreitungsvertrag völkerrechtlich verbindlich zum ausdrücklichen Verzicht auf Massenvernichtungswaffen verpflichtet.

Gerade in Zeiten wachsender internationaler Spannungen muss unser Handeln darauf ausgerichtet sein, die Menschheit von der Geißel der atomaren Bewaffnung Schritt für Schritt zu befreien.

Ich hoffe, Ihnen meine Position vermittelt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen