Betül Bayrak
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Frage von K. M. •

Frage an Betül Bayrak von K. M. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Cetin,

in Deutschland sorgt man sich über die Lage der Gebetshäuser (Kirchen, Synagogen) in Staaten mit Bevölkerungen muslimischer Mehrheit. "Dürfen denn Gebetshäuser frei handeln?" "Sind denn die Gebetshäuser auch sicher von Übrgriffen?" etc.

Nun stelle ich Ihnen die Frage: Wie sieht es mit den muslimischen Gebetshäusern hier von Deutschland speziell in Berlin aus? Werden die Moscheen überhaupt vom Staat als Gebetseinrichtungen, Gebetshäuser, Moscheen oder als Vereine und Begegnungsstätte anerkannt?

Dürfen die Moscheen mit dem Gebetsruf (Athan) zum Gebet aufrufen wie in Jordanien z.B die Glocken der Kirchen läuten?

Wie würden Sie als Abgeordnete mit dem Thema Gebetshäusern im Allgemein umgehen?

Antwort ausstehend von Betül Bayrak
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