
Deshalb plädiere ich dafür, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen und sie auf einer anderen rechtlichen Ebene zu regeln – und somit zu entkriminalisieren. Dabei soll es ein Recht auf Beratung samt Qualitätskontrolle der Berater:innen geben, um sicherzustellen, dass ungewollt schwangere Menschen gut unterstützt werden und eine informierte, selbst bestimmte Entscheidung treffen können.