(...) mir ist das Thema sehr gut bekannt. Es ist ein an sich stimmiges Prinzip: Der Versorgungsausgleich beruht auf dem Gedanken, dass die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute sind, an der bei Auflösung der Ehe beide gleichermaßen teilhaben sollen. Er schafft insbesondere für den ausgleichsberechtigten Ehepartner eine eigenständige Versorgung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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