Frage an Bernd Busemann von Lennart W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sogenannte Tiny Houses, sehr kleine, oft mobile Häuser, dürfen nur auf einem Grundstück als Erstwohnsitz angemeldet werden, das vollständig erschlossen ist, selbst wenn das Haus autark ist. Meine Frage ist: Warum sind die bürokratischen Hürden für alternatives Wohnen so groß?
Weitere Fragen an Bernd Busemann

Sehr geehrte Frau F.,

Sehr geehrter Herr Treblin,
ich werde mich Ihrer Sache annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Busemann

(...) Das Justizministerium steht derzeit in engem Kontakt mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut, um durch weitere Auswertungen fehlerhafte Daten und zu weitreichende inhaltliche Aussagen zu bereinigen. Fest steht allerdings schon jetzt, dass das Ausmaß physischer Gewalt in niedersächsischen Gefängnissen deutlich geringer ist als die von Ihnen genannten Prozentangaben vermuten lassen. Im November wird es eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem Direktor des KFN geben, in der die neuen Erkenntnisse und die erforderlichen präventiven Maßnahmen vorgestellt werden. (...)

(...) Ihre Fragen 2a bis 2 c könnten nur beantwortet werden, wenn sämtliche Gefangenenpersonalakten aller lockerungsgeeigneten Gefangenen der letzten Jahre in allen Justizvollzugsanstalten ausgewertet würden. Ich glaube kaum, dass ein solcher Aufwand gerechtfertigt ist, zumal dafür Ressourcen des Landes eingesetzt werden müssten. (...)