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Bernd Baumann
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Frage von Manfred G. •

Was halten Sie von der Festlegung der tatsächlichen Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?

Sehr geehrter Herr Baumann,

seit Jahren ist bekannt, dass die Angaben über die Wohnfläche in vielen Bauträgerverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Wohnflächen, müssen auf Antrag ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden können. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden. Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

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Antwort von
AfD

Vielen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen ein wichtiges Problem an: Falsche Wohnflächenangaben führen zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Käufer und Mieter und untergraben das Vertrauen in Bauträgerverträge.

Die AfD setzt sich für Transparenz und Verlässlichkeit im Immobilienmarkt ein. Wir halten es daher für sinnvoll, dass die tatsächliche Wohnfläche am Ende der Bauphase verpflichtend durch den Bauherrn festgestellt und dokumentiert wird – verbindlich für Grundbuch, Käufer, Mieter und Verwaltung.

Wir stehen für ehrliche Verträge, klare Flächenangaben und rechtliche Korrekturmöglichkeiten ohne Einstimmigkeitspflicht. Politik muss hier die Voraussetzungen schaffen, um Mängel von vornherein zu vermeiden und Eigentümer wie Mieter zu schützen.

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