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Barbara Lanzinger
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Frage von Stefan D. •

Frage an Barbara Lanzinger von Stefan D.

Sehr geehrte Frau Lanzinger,

nochmals zum Thema Fracking:

Mit Verwunderung muss ich zur Kenntnis nehmen, dass Sie meine Anfrage betreffs Fracking vom 17.02.2015 trotz der Aktualität des Themas nicht beantwortet haben. Auch auf meine Erinnerung per Email unmittelbar an Sie haben Sie auch nicht reagiert.

Zwischenzeitlich hat die geplante Gesetzes-Novelle zum Thema Fracking sogar schon das Kabinett passiert. Dies dürfte bedeuten, dass Sie wohl in der nächsten Zeit darüber abstimmen müssen.

Halten Sie es dann in dieser Situation dennoch nicht für nötig, auf eine konkrete sachliche Anfrage eines Bürgers Ihres Wahlkreises zu Ihrem Standpunkt in dieser Frage zu antworten?

Muss ich daraus schließen, dass Sie keine Meinung bzw. keinen Standpunkt zum Schiefergasfracking haben?

Ich müsste daraus dann weiter den Schluss ziehen, dass Sie sich ohne eigene Meinung einfach bei Abstimmungen schlicht der Vorgabe Ihrer Fraktion anschließen. Davon gehe ich aber selbstverständlich nicht aus und bitte daher nochmals höflich um Bekanntgabe Ihres Standpunkts zur geplanten Gesetzesnovelle betreffs Fracking und um Beantwortung meiner Frage vom 17.02.2015.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Donhauser

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Donhauser,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Fracking, die ich wie folgt beantworten möchte:

Den von Ihnen genannten Dokumentarfilm “Gasland“ von Josh Fox kenne ich nicht.

Ihre Kritik gegenüber den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsvorschlägen zu Fracking kann ich verstehen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass für die CSU-Landesgruppe der Schutz von Umwelt und Gesundheit bei der Gesetzgebung zum Fracking Vorrang vor allen anderen Interessen genießen, und das ohne jede Einschränkung. Gerade deshalb halten wir die Regelungsvorschläge der Bundesregierung, die wir in den kommenden Wochen im Deutschen Bundestag beraten werden, für eine gute Diskussionsgrundlage:

Das Regelungspaket schließt Fracking jeglicher Art - auch das bereits seit 50 Jahren übliche konventionelle Erdgasfracking - in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks- und Naturschutzgebiete. Ferner wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die Gebietskulisse noch zu erweitern, sofern dies vor Ort geboten erscheint.

Auch außerhalb der absoluten Verbotsgebiete soll unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein grundsätzlich unzulässig sein. Da sich ein so umfassendes Verbot aber nur rechtfertigen lässt, wenn es auch sachlich begründet ist, lässt der Gesetzentwurf unter Wahrung strengster Umweltanforderungen einzelne wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen zu. Hierfür wird eine eigens dafür eingesetzte Expertenkommission, bestehend aus unabhängigen Vertretern zahlreicher wissenschaftlicher Einrichtungen und Umweltämtern, eingesetzt.

Ferner sieht der Entwurf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle mit dem Fracking im Zusammenhang stehenden Bohrungen vor, und zwar nicht nur für unkonventionelles Fracking, sondern für Fracking jeglicher Art. Gleiches gilt für den Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser. Hier sehen die Regelungsvorschläge zudem Verfahren vor, die dem Stand der Technik entsprechen. Auch das wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber dem status quo. Klar ist zudem, dass beim unkonventionellen Fracking, so wie wir es im Koalitionsvertrag festgehalten haben, keine wassergefährdenden Stoffe mehr eingesetzt werden dürfen. Genauso neu sind die Anforderungen, die die Gesetzentwürfe an die Qualität der Fracking-Gemische definieren, die beim konventionellen Fracking zum Einsatz kommen.

Es ist richtig, dass Fracking in den USA nicht mit der Erdgasförderung in Deutschland vergleichbar ist. Beispielsweise bestehen in den USA Frackfluide aus bis zu 800 verschiedenen Chemikalien. Neueste deutsche Frackfluide bestehen aus maximal 20 Additiven und sind nicht giftig. Zudem werden in Deutschland Bohrungen durch das Bundesberggesetz und die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt. Die Genehmigungen für Bohrungen werden von den zuständigen Landesämtern für Bergbau vergeben - nur unter der Prämisse, dass eine Wasserverschmutzung ausgeschlossen werden kann.

Erdgas trägt einen wesentlichen Teil zu unserer Energieversorgung bei und stellt aufgrund seiner CO²-Bilanz als sauberer fossiler Energieträger einen möglichen Partner für die nicht regelbaren und nicht regelmäßig verfügbaren Erneuerbaren Energien dar. Denn es gibt auch Zeiten, in denen kein Wind weht und keine Sonne scheint und insofern auch keine erneuerbare Energie gewonnen werden kann. Knapp 50 Prozent unserer Heizungsanlagen werden außerdem mit Gas befeuert. Durch die Nutzung unserer heimischen Vorräte können wir die Abhängigkeit von ausländischen Gasversorgern verringern. Ein uneingeschränktes Verbot würde hingegen die vollständige Abhängigkeit des Erdgasimports aus anderen Ländern, wie z.B. Russland, bedeuten. Auch würde dies einen direkten Verlust von über 20.000 Arbeitsplätze durch den Verlust einer gesamten Branche nach sich ziehen und durch die Abhängigkeit verschiedener weiterer Branchen, wie bspw. der Chemiebranche, auch dort zu Arbeitsplatzverlusten führen. Für Bayern würde ein uneingeschränktes Verbot zudem dazu führen, dass auch die für Bayern wertvolle Geothermie nicht mehr ausgeführt werden könnte.

Regelmäßig wird in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt, die vorgelegten Regelungsentwürfe würden Fracking dort ermöglichen, wo es zurzeit unzulässig ist. Das Gegenteil ist der Fall. Bis auf Weiteres wird unkonventionelles Fracking mit den neuen Regelungen fast vollständig ausgeschlossen, und auch für den konventionellen Einsatz der Technologie werden viel strengere Anforderungen gelten als bisher. Beides sind erhebliche Fortschritte gegenüber der heutigen Rechtslage.

Freundliche Grüße
Barbara Lanzinger, MdB