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Frage von Mario Dr. C. •

Frage an Barbara Borchardt von Mario Dr. C. bezüglich Recht

Werden Sie sich für eine selbst verwaltete Justiz in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen, um eine echte Gewaltenteilung zu erreichen und die Qualität der Justiz zu verbessern? Werden Sie die Ausstattung der Justiz erhöhen helfen, um u.a. die Vielzahl überlanger Verfahren zu verringern?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Cebulla,

vielen Dank für die gestellten Fragen, die ich hiermit gern beantworten möchte. Als rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE habe ich mich in den vergangenen Jahren für die Selbstverwaltung der Justiz engagiert. Das will ich auch weiterhin tun. Deutschland ist aus meiner Sicht im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ein Entwicklungsland. Die Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive muss durchbrochen werden. Ich bin davon überzeugt das nur eine selbst verwaltete Justiz die im Grundgesetz verankerte Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung garantieren kann. Die von der Neuen Richtervereinigung und dem Richterbund entwickelten Konzepte bilden dafür eine gute Grundlage. Auf dieser Basis hat meine Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Landtag M-V eingebracht, der leider von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.

In den letzten Jahren wurden auf der Basis einen Personalkonzeptes im öffentlichen Dienst viele Stellen abgebaut ohne eine notwendige Aufgabenkritik. Der Abbau erfolgte nach dem Rasenmäherprinzip. Diese Entwicklung muss insbesondere im Bereich der Justiz gestoppt werden. In unserem Wahlprogramm haben wir diesbezüglich folgendes festgeschrieben: "Die Ausstattung der Justiz mit personellen und sachlichen Mitteln sowie die Ausgestaltung des Verfahrensrechts müssen deren ureigensten Aufgaben, die Grundrechtsgewährleistung und Rechtsstaatsdurchsetzung ermöglichen. Ebenso muss sich die Ausbildung des Nachwuchses in der Justiz hieran orientieren. Der grundsätzlich kostenlose Zugang zu den Gerichten und zu einer kompetenten Rechtsberatung muss erhalten und die Voraussetzungen für außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation müssen ausgebaut werden."

Sehr geehrter Herr Cebulla, ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben. Sollte es noch Nachfragen geben, dann senden Sie mir diese Bitte zu.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Borchardt