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Axel Müller
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Frage von Jana M. •

Was unternehmen Sie bezüglich der Honorarkürzungen der Psychotherapeut*innen zum 1. April 2026?

Zum 1. April 2026 drohen Honorarkürzungen von 4,5% für Psychotherapeut*innen, obwohl der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen im Gesundheitssystem bei ca 0,5% liegt und dieser Anteil prozentual wirklich wenig einspart. Gleichzeitig wird die Versorgung der GKV-Versicherten weiter drastisch eingeschränkt. Wie Sie sicher aus dem engen oder erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis wissen, ist es schon heute sehr schwer einen Psychotherapieplatz in angemessener Zeit zu finden - OBWOHL die AU-Tage durch psychische Leiden auf Platz 2 stehen und für die ganze Gesellschaft wahnsinnig teuer sind!

Schon heute ist die Vergütung von Privatpatient*innen deutlich besser als die der GKV. Der Anreiz nach einer wirklich zehrenden, teuren und langen Ausbildung zur Psychotherapeutin noch einen Kassensitz zu kaufen und GKV-Patient*innen zu versorgen wird weiter sinken.

Ich bitte Sie inständig sich für eine Beanstandung des Beschlusses nach Paragraph 94 SGB V einzusetzen. Herzlichen Dank!

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