(...) Aber unabhängig davon ist das Jobcenter für die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zuständig. Geld- und Sachleistungen zur Erstausstattung der Wohnung sind ein zusätzlicher Betrag, der nicht vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorgesehen ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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