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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Michael W. •

Frage an Antje Tillmann von Michael W.

Sehr geehrte Frau Tillmann,

Sie haben für die Ehe für alle gestimmt und damit gegen Frau Merkel und gegen das Grundgesetz. Sie berufen sich dabei auf Ihr Gewisssen. Mit welcher Begründung lehnen Sie nach diesem Votum die Vielehe, die Ehe unter Geschwistern und die Leihmutterschaft ab? Die Ablehnung der Vielehe diskriminiert Moslems und wird in vielen Ländern praktiziert. Nach dem heute von Ihnen unterstützten Gesetz gibt es tatsächlich weder moralische Bedenken noch unabänderbare Rechtsvorschriften die dagegen sprechen, zumal sie den demographischen Problemen unseres Landes Abhilfe versprechen. Auch die Abschaffung der Leihmutterschaft entspricht ihrer Logik: ist sie doch die einzige Form der Fortpflanzung die Schwulen offen steht. Auch sie ist in vielen Ländern legal. Gegen die Geschwisterehe spricht ebenfalls nichts mehr seit heute. Der Logik des Gesetzes von heute entspricht auch die Ehe mit Minderjährigen, die in vielen Ländern Normalität darstellt.

Werden sie diese Eheformen begrüßen und wenn nicht: welche nicht-diskriminierenden Argumente können Sie vor dem Hintergrund des "Ehe für alle" Gesetzes ins Feld führen???

Beste Grüße
Wettin

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CDU

Sehr geehrter Herr Wettin,

ich habe nicht für die Ehe für alle gestimmt, sondern für die Einführung des Rechts auf Eheschließung zweier Personen gleichen Geschlechts.

Meine Beweggründe habe ich in einem Beitrag für die Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube + Heimat" geschildert:

Die Abstimmung im Deutschen Bundestag betraf die zivilrechtlichen Regelungen zur Ehe, also den rechtlichen Rahmen des Zusammenlebens.

Das Sakrament „Ehe“ ist nicht betroffen. Schon jetzt heiraten in Deutschland zivilrechtlich Menschen, die das christliche Sakrament nicht erlangen können oder wollen. Beide Kirchen haben schon seit einiger Zeit einen würdigen Weg gefunden, mit gleichgeschlechtlichen Paaren umzugehen und diese auch unter den Segen Gottes zu stellen.

Den Paaren stand bisher zivilrechtlich die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ zur Verfügung. Deren Rechte wurden in der Vergangenheit Schritt für Schritt erweitert. So wurde zuletzt die sogenannte Sukzessivadoption gesetzlich geregelt.

Lange Zeit habe ich den Namen „Ehe“ für gleichgeschlechtliche Partnerschaften abgelehnt. In zahlreichen Gesprächen wurde mir aber deutlich, dass das für die Betroffenen keine glückliche Lösung ist.

Mit dem Recht auf Adoption hatte ich größere Schwierigkeiten. Keineswegs, weil ich glaube, dass gleichgeschlechtliche Paare keine guten Eltern sein können. Meine Sorge gilt hier vielmehr dem Kind. Unbestritten gibt es weiterhin heftige Diskussionen. Ich wollte nicht, dass diese emotionale Debatte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Die persönlichen Anforderungen an Adoptiveltern sind aber streng geregelt. So erfolgt in jedem Fall eine am Kindeswohl orientierte Einzelfallprüfung.

Eine intensive und offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht für einen breiten gesellschaftlichen Konsens wichtig gewesen.

Unabhängig von meiner Kritik am Verfahren ist für mich aber ausschlaggebend, dass Menschen, die sich lieben, füreinander dauerhaft Verantwortung übernehmen. In Zeiten, wo Belanglosigkeit, Werteverfall und Bindungslosigkeit um sich greifen, ist der Wunsch, sich in einer Ehe verbindlich und dauerhaft festzulegen, eine wertkonservative Entscheidung.

Ich hoffe, dass Sie dies nachvollziehen können, obgleich ihre persönliche Meinung eine andere ist. Eine Befürwortung von Vielehen, Ehe unter Geschwistern oder Leihmutterschaft lässt sich aus meiner Argumentation aber nicht ableiten und ich lehne diese auch ab.

Minderjährigenehen
Voraussetzung für eine Eheschließung muss eine gewisse geistige Reife sein, denn das Eingehen einer Ehe ist mit weitreichenden Rechten und vor allem auch Pflichten verbunden, so z.B. der Verpflichtung zum finanziellen ehelichen Unterhalt, der gegen den Ehepartner auch eingeklagt werden kann. Ein Ehepartner wird bei Geschäften des täglichen Lebens auch durch den anderen Ehepartner mitverpflichtet. Zudem werden viele Ehen von unter 18-Jährigen nicht auf Grundlage des eigenen Willens der Heiratenden geschlossen. Um einen umfassenden Minderjährigenschutz zu gewährleisten, hat der Bundestag daher die Ehemündigkeit auf 18 Jahre angehoben und Ehen von Personen, die jünger sind, verboten. Das gilt auch für bereits bestehende Ehen und gleichgültig, in welchem Land die Ehe geschlossen worden ist. Das halte ich auch für richtig, denn: Andernfalls gäbe es auch keine Begründung mehr dafür, warum Minderjährige nicht auch wählen gehen, den Führerschein erlangen und für Verpflichtungen aus selbst geschlossenen Verträgen nicht auch voll einstehen sollten. Das Kindeswohl muss immer oberste Priorität haben.

Leihmutterschaft
Beim Thema Leihmutterschaft halte ich es ebenfalls für richtig, dass diese in Deutschland verboten ist. Für mich ist die Verpflichtung, gegen Bezahlung ein Kind auszutragen und dieses im Anschluss an Fremde herausgeben zu müssen, moderner Menschenhandel.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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