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Annette Watermann-Krass
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Frage von Manfred D. •

Frage an Annette Watermann-Krass von Manfred D. bezüglich Umwelt

Wir die SPD im Falle eines Wahlsieges bezüglich der Dichtheitsprüfung bei Abwasserkanälen den Paragraf 61 a des Landeswassergesetzes kippen ??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Drügemöller,

das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet Immobilienbesitzer, für die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu sorgen. Das Land NRW hat deshalb bereits 1995 in der Landesbauordnung geregelt, die Dichtheit von privaten Abwasserkanälen zu prüfen. Mit der Einführung des noch geltenden § 61a in das Landeswassergesetz im Jahr 2007 hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung dafür gesorgt, dass in Teilen NRWs Rechtsunsicherheit über die Umsetzung entstand.

Die NRWSPD würde eine Bundesverordnung zur Dichtheitsprüfung begrüßen, weil damit endlich ein bundeseinheitliches Vorgehen gewährleistet wäre. Dies ist die Aufgabe des Bundesumweltministers. Dieser hat sich dazu bisher nicht eindeutig geäußert.

Das Vorsorgeprinzip ist das Grundprinzip wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Handelns und prägt das gesamte Wasserrecht. Das Vorsorgeprinzip wird auch in anderen Bereichen wie der TÜV-Prüfung für Automobile oder der Schornsteinprüfung angewandt.

In einer zukünftigen Initiative werden wir die Prüfungsverfahren und Prüfungsfristen präzisieren. Dazu gehört, dass die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen möglichst gleichzeitig vollzogen werden soll und die Fristen entsprechend angepasst werden. Die NRWSPD betont, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten in absehbarer Zeit durchgeführt sein muss. Wir wollen, dass alle Abwasserkanäle - öffentliche wie private - den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes genügen. Bei der vorgesehenen Änderung des Landeswassergesetzes streben wir eine bürgerfreundliche Lösung an. Für den Fall von sozialen Härten werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes ausweiten und klarer regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Watermann-Krass