(...) Zu Ihrer Frage, ob ein Studium als Teilzeitstudium im siebten Semester begonnen werden kann, kann ich bundesseitig keine Auskunft geben. Die Ausgestaltung einzelner Studiengänge, deren Prüfungsordnungen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Details unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule, obliegt den Hochschulen selbst und fällt damit in die Länderzuständigkeit. Ich rege daher an, dass Sie sich mit Ihrer Hochschule oder anderen von Ihnen in Erwägung gezogenen Hochschulen direkt in Verbindung setzen. (...)