(...) Mit Inkrafttreten des 22. BAföG-Änderungsgesetzes im Jahr 2008 hat sich die Rechtslage im BAföG positiv für Auszubildende mit Migrationshintergrund entwickelt. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern nach dem BAföG gefördert. (...)
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