
(...) Was die Ratifizierung von UNCAC durch die Bundesrepublik Deutschland angeht, begegnet diese deswegen Bedenken, weil das Übereinkommen Mandatsträger ohne jegliche Möglichkeit einer Differenzierung mit Amtsträgern gleichsetzt. Diese Gleichsetzung wird den Besonderheiten der verfassungsrechtlichen und tatsächlichen Stellung von gewählten Abgeordneten aber in keiner Weise gerecht. (...)