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Frage von Daniel B. •

Frage an Annette Schavan von Daniel B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

Wie stehen Sie zum Bereuungsgeld?

Frau Dr. Merkel sagte dem "Westphallen-Blatt":
„Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen ein fester Bestandteil unserer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern“

Hier ein Beispiel aus der Realität:

In Mörfelden-Walldorf soll am 15 Mai in der Sadtverordnetenversammlung eine neue Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschlossen werden.
Nach der neuen Satzung soll man für eine U3 Betreuung in der Zeit von 7:00 – 16:30 Uhr zw. 402 € und 474 € + 60 € Verpflegung bezahlen. Die Höhe ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG.
Jetzt mal angenommen man hat zwei Krippenkinder (fürs zweite zahlt man die Hälte der kleineren Gebühr):
min. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 402€ + 201 € + 120 € Verpflegung = 723 €
max. Gebühr in der Zeit 7:00 – 16:30 Uhr: 474 € + 237 € +120 € Verpflegung = 831€

Die minimale Gebühr zahl man bis zu einem monatlichen Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 EstG von 3000 € den maximalen Betrag ab 6000 €.

Wie soll ein Eheparter in dem Niedrieglohnland Deutschland erstmal 700€ - 800€ netto verdienen?

Auch wenn man mehr verdienen würde, arbeitet der Parter dann fast nur für die Kinderbetreuungskosten. Dann bleibt man doch lieber Zuhause und kassiert 300 €.

Wo wäre hier die von der Frau dr. Merkel genannte WAHLFREIHEIT, wenn man sich das Eine gar nicht leisten kann?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Busack

Quellen:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gegen-widerstand-merkel-will-betreuungsgeld-durchboxen/6547286.html

http://ksd.moerfelden-walldorf.de/vorlagen_details.php?vid=1432304100155&suchbegriffe&select_koerperschaft&select_gremium&datum_von=09.04.2001&datum_bis=24.04.2012&entry=0

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busack,

vielen Dank für Ihre Argumentation vom 30. April 2012.

Die Diskussion um das geplante Betreuungsgeld wird im Moment sehr emotional geführt. Auf der einen Seite stehen die Argumente Wahlfreiheit und Anerkennung privater Erziehungsleistungen. Auf der anderen Seite wird auf mögliche Fehlanreize hingewiesen sowie den Punkt Erwerbsarbeit von Frauen. Auch darf man nicht übersehen, dass die Mehrzahl der Eltern von unter dreijährigen Kindern nach wie vor die Erziehung in der Familie der Krippe vorzieht.

Leider verzerrt die derzeitige öffentliche Debatte das ernsthafte Bemühen der Bundesregierung, eine Regelung, die bereits von der Großen Koalition 2008 im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Krippenausbau beschlossen wurde, konkret auszugestalten. Sie dürfen versichert sein, dass auch die von Ihnen genannten Argumente im weiteren Prozess berücksichtigt werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt. Ihre Annette Schavan