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Annette Schavan
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Frage von Philipp I. •

Frage an Annette Schavan von Philipp I. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Schavan,

im Landheim meiner Schule wurde ich von Betreuern dazu gezwungen, komplett aufzuessen.
Als ich ihnen erklärte, dass mir übel ist und das Mitagess mir nicht schmeckt, sagte einer zu mir: " Ist egal, iß endlich weiter". Ist dies juristisch betrachtet legal und wie stehen Sie selber dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Immler, 11 Jahre

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Antwort von
CDU

Lieber Philipp,

vielen Dank für Deine Frage vom 30. Juli 2010.

Es gibt in Deutschland keine juristischen Vorschriften oder Festlegungen, die besagen, dass eine Mahlzeit aufgegessen werden muss. Und es darf auch niemand dazu gezwungen werden. Die Betreuer in dem Landheim Deiner Schule hatten also nicht das Recht, Dich zum Aufessen zu zwingen. Wenn Du Dich über sie beschweren möchtest, kannst Du Dich an Deinen Schulleiter, das Schulamt Freital oder an das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport in Dresden wenden.

Dieser Zwang zum Aufessen entstammt früheren Erziehungsmethoden, die aber heute längst überholt sind. Auch ich halte überhaupt nichts davon. Junge Menschen in Deinem Alter können selbst entscheiden, wie groß ihr Hunger ist oder ob sie eine Speise überhaupt nicht mögen.

Sei herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Deine Annette Schavan