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Frage von Ingolf S. •

Frage an Annette Schavan von Ingolf S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in Ihrer Antwort auf die Fragen von Herrn Schüller kündigen Sie ein "einkommensunabhängiges" Bundes-Stipendienprogramm an. Meine Frage: Weshalb sollen wohlhabende Studenten - von denen es nach 2 Erbengenerationen seit 1949 jährlich zehntausende geben dürfte - oder Kinder wohlhabender Eltern aus Bundesmitteln gefördert werden, anstatt die dafür eingeplanten Stipendienmittel einkommensabhängig einkommensschwachen Abiturienten/Studenten als Anreiz- und Anerkennungs-Förderung zukommen zu lassen?

Dieselbe Frage habe ich hinsichtlich der ebenfalls aus Bundesmitteln finanzierten Stipendien der Studienstiftung des deutschen Volkes, welche die höchsten Einzelsummen auskehren und ganz überwiegend Stipendiaten zugute kommen, die wohlhabenden Elternhäusern entstammen oder selbst wohlhabend sind.

Gebietet nicht schon der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz auch insoweit, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln - von Bildungsgerechtigkeit und Sozialstaatlichem Handeln abgesehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spickschen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Februar 2010.

Wir wollen mehr junge Menschen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums ermutigen und sie zu Spitzenleistungen motivieren. Dazu setzen wir auf zwei Instrumente - das BAföG und den Ausbau des Stipendienwesens. Beide dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Der Bund hält eine BAföG-Erhöhung für richtig und hat sie daher den Ländern und dem Bundeskabinett vorgeschlagen. Das BAföG wird aber nicht nur erhöht, sondern auch qualitativ verbessert, beispielsweise hinsichtlich der Altersgrenzen und der Vereinbarkeit mit individueller Familienplanung.

Wir wollen beides: Die Förderung sozial schwacher Studierender und die Förderung von Spitzenleistungen. Durch Stipendien sollen Spitzenleistungen honoriert werden. Deshalb steht dabei das Leistungsprinzip im Vordergrund. Ergänzend dazu haben die Länder oder Hochschulen bei der Stipendienvergabe aber die Möglichkeit, zusätzliche Kriterien wie zum Beispiel Migrationshintergrund, Engagement oder besondere Lebensleistungen festzulegen.

Die Erfahrung aus der bisherigen Begabtenförderung zeigt, dass gerade für begabte junge Menschen ohne akademischen Hintergrund, von denen viele zögern, ein Studium aufzunehmen, die Gewährung eines Stipendiums ein wichtiges Signal ist. Sie machen dabei die Erfahrung, dass ihnen etwas zugetraut und ihre Talente und Fähigkeiten honoriert werden. Das ist ein enormer Motivationsschub. Das nationale Stipendienprogramm sieht außerdem vor, dass alle Hochschulen - auch die Fachhochschulen, die überproportional häufig von Bildungsaufsteigern aus nichtakademischen Elternhäusern besucht werden - bis zu acht Prozent ihrer Studierenden mit einem entsprechenden Stipendium fördern können. Zudem wird das Stipendium auch an solchen Hochschulen vergeben, die von den Angehörigen der traditionellen so genannten Leistungselite nicht bevorzugt gewählt werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt

Ihre Annette Schavan