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Frage von Juliane B. •

Frage an Annette Schavan von Juliane B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schavan,

aus einer Pressemitteilung der Grünen konnte ich vor kurzem entnehmen , dass die Petition von Susanne Wiest, Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Bedingungsloses Grundeinkommen vom 10.12.2008, öffentlich behandelt werden wird.

Eine offizielle Bestätigung des Bundestages dieser Pressemitteilung ist mir nicht bekannt, könnten Sie mir sagen, wie es damit weitergeht? Und wenn der Termin bekannt ist: müsste ich mich vorher anmelden, wenn ich persönlich an der Anhörung teilnehmen möchte?

Haben Sie eigentlich Einfluss darauf, um so etwas wie eine Maßregelung von Herrn Westerwelle zu verlangen? Ich finde es unerträglich, was dieser Mann (Herr Sarrazin, Herr Koch, Herr Mappus zähle ich auch dazu - diese Leute bedrohen den sozialen Frieden in unserem Land...) vom "Stapel" lässt.

Mit herzlichen Sonntagsgrüßen
Juliane Bialek

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bialek,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Februar 2010.

Frau Susanne Wiest hat ihr Anliegen über das Onlinepetitionssystem des Deutschen Bundestages eingereicht. Wird eine Bürgerbitte als öffentliche Petition akzeptiert, wird sie für sechs Wochen auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Wenn dann in den ersten drei Wochen mindestens 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer die Petition unterzeichnen, lädt der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten zu einer öffentlichen Sitzung ein - es sei denn, zwei Drittel der Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus.

Die Petition von Frau Wiest zur Einführung eines Grundeinkommens wurde am 29. Dezember 2008 veröffentlicht. Frau Wiest konnte mehr als 50.000 weitere Bürgerinnen und Bürger von ihrer Idee überzeugen, allerdings nicht in den ersten drei Wochen. Im Falle dieser Petition hat es etwa sechs Wochen gedauert, bis die Zahl von 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht war. Seit dem 18. Februar 2009 befindet sich die Petition in der parlamentarischen Prüfung. Dies bedeutet, dass das Sekretariat des Petitionsausschusses Stellungnahmen von Sachverständigen, Bundesministerien oder anderen Institutionen einholt. Derzeit ist noch nicht entschieden, ob das Anliegen von Frau Wiest in die öffentliche Beratung aufgenommen wird.

Auf der Homepage des Deutschen Bundestags können Sie den weiteren Ablauf verfolgen. Dort sind alle Petitionen aufgelistet, die sich in der Mitzeichnung oder in der parlamentarischen Prüfung befinden. Sie finden dort auch Ankündigungen für die öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Tagesordnungen. Für eine solche öffentliche Sitzung können Sie sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses unter Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums anmelden, Telefon: (030) 22 73 52 57, Telefax: (030) 22 73 60 53, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de. Zur Sitzung müssen Sie dann Ihren Personalausweis mitbringen.

Zu Ihrer abschließenden Frage lassen Sie mich sagen, dass ich für eine Maßregelung, wie Sie es nennen, keinen Grund sehe. Der FDP-Vorsitzende hat eine sozialpolitische Debatte begonnen, die nun im gesellschaftlichen und parlamentarischen Bereich ausgetragen werden muss. Dies ist mein Verständnis von Demokratie.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan