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Frage von Annika B. •

Frage an Annette Schavan von Annika B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schavan,

im Spiegel-Interview vom 30.01.2010 vertreten Sie die Ansicht es gäbe "kein gerechteres Kriterium als Leistung" http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,674606,00.html

Aber sehen Sie es wirklich als gegeben, dass ein Student, der für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, weil ihn seine Eltern nicht unterstützen können, und der BaföG-Satz zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, die gleichen Leistungen bringen kann, wie ein Student, der "nur" studiert?

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass die meisten Stipendien vom Fördersatz nicht annähernd an den BaföG-Satz herankommen, sodass man von einem Stipendium allein nicht leben kann. Zusätzlich wird dieses Geld den Stipendienempfängern auch noch vom BaföG abgezogen. Wo findet denn so eine Unterstützung der Studenten aus Einkommensschwachen Familien statt?

Meine nächste Frage bezieht sich auf Ihre Antwort vom 18.12.2009, auf dieser Seite, in der sie sagen, die Studiengebühren seien "auch Ausdruck einer gerechten Verteilung der Kosten". Wie bitte definieren Sie "gerecht" wenn einkommensschwache Studenten den gleichen Betrag wie Studenten aus einkommensstarken Familien zahlen müssen? Wäre es nicht sinnvoller nach Einkommen gestaffelte Studiengebühren einzurichten?

Abschließend würde mich noch interessieren, ob sie es wirklich gerecht finden, dass sich Menschen aus einkommensschwachen Familien hoch verschulden müssen, um die gleiche Bildung zu bekommen wie Kinder aus Familien, die sich sowieso alles leisten können?

Mit freundlichen Grüßen,
A. Bremen

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Sehr geehrte Frau Bremen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 30. Januar 2010.

Die Beförderung der Bildungsgerechtigkeit ist mir ein wichtiges Anliegen. Damit der Bildungsaufstieg nicht an finanziellen Hürden scheitert, soll ein Dreiklang aus BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Alle drei Instrumente der Studienfinanzierung werden weiter ausgebaut. Mit der Änderung des BAföG-Gesetzes im August 2009 haben wir den Kreis der BAföG-Berechtigten erweitert und den Förderhöchstsatz von 585 auf 648 Euro angehoben. Die Bedarfssätze sind um zehn Prozent und der Einkommensfreibetrag um acht Prozent gestiegen. Das ist die größte BAföG-Erhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Eine weitere Erhöhung soll noch im laufenden Jahr folgen.

Studiengebühren, für deren Einführung die Länder zuständig sind, stärken die Weiterentwicklung der Hochschulen. Dieser Ansicht sind auch die meisten Studierenden. Im Gegenzug zu den Studiengebühren erwarten sie zu Recht mehr Qualität an ihren Hochschulen, damit sie unter besseren Studienbedingungen schneller und effektiver studieren können. Übrigens verzeichnen Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die höchsten Zuwächse bei den Studienanfängern. In allen drei Ländern werden Studiengebühren erhoben, was zeigt, dass Studierende in ihrer Entscheidung für eine Hochschule vor allem auf die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen schauen. Wer an einer Hochschule studieren will, ohne Gebühren zu zahlen, kann dies übrigens in mehreren Ländern tun.

Bildung darf keine Frage des Einkommens der Eltern sein. Jugendliche und junge Erwachsene sollen unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Dafür hat die unionsgeführte Bundesregierung bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode viel getan. Die aktuelle Entwicklung gibt uns übrigens Recht: Nie gab es in Deutschland mehr Studienanfänger als im Jahr 2009. Wir sind also auf einem guten Weg und entschlossen, diesen Weg auch in dieser Legislaturperiode konsequent fortzusetzen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan