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Frage von Susanne S. •

Frage an Annette Schavan von Susanne S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schavan,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 22.01.2010 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37921--f242530.html#q242530 ). Meine Frage zur Förderung eines mehrjährigen Auslandsaufenthaltes durch BAFöG oder ein Begabtenförderungswerk bezog sich auf den Unterschied zwischen BAFöG und den Begabtenförderungswerken bezüglich der Dauer der Auslandsförderung inkl. Auslandszuschlag.
Nun schreiben Sie, dass das BAFöG keinen Auslandszuschlag vorsehen würde. Wie ist in diesem Zusammenhang folgender Satz auf der BAFöG-Seite des BMBF zu verstehen: "für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz je nach Land zwischen 50 und 315 Euro monatlich"?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Januar 2010.

Für Auslandsausbildungen innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz werden nach dem BAföG keine Auslandszuschläge gewährt. Etwas anderes gilt für andere Auslandsaufenthalte. Hier werden nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung je nach Land unterschiedliche Zuschläge geleistet, deren Höhe auf Grundlage der Lebenshaltungskosten im Zielland festgelegt sind. Allerdings kann in diesen Ländern nach dem BAföG kein komplettes Auslandsstudium gefördert werden. Hier ist die Förderdauer nach Paragraf 16 des BAföG in der Regel auf ein Jahr begrenzt.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan