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Angelica Schwall-Düren
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Frage von Willi K. •

Frage an Angelica Schwall-Düren von Willi K. bezüglich Soziale Sicherung

Vorab: Ich bin SPD-Mitglied seit 1972.

Am 01.07.2007 bin ich, 65-jährig, in den Ruhestand gegangen.
Bergmann gelernt (Knappenbrief), ab dem 03.01.1960 22 Jahre Soldat, davon bis 1982 12 Jahre Berufssoldat. Mit fast 40 Jahren der BW gekündigt und in die freie Wirtschaft. Für die 22 Jahre Soldat sein zum niedrigsten Satz in der Rentenversicherung nachversichert (geringes Bruttogehalt weil keine Sozialabgaben). 1982 über den Arbeitgeber (dafür geringeres Gehalt) eine Lebensversicherung zur Sicherung meines Lebensstandards im Alter abgeschlossen. Sie ist steuerfrei. Leider hat Rot/Grün ein Gesetz gemacht, das es der gesetzlichen Krankenkasse erlaubt (seit dem 01.01.2004) aus dieser Lebensversicherungssumme Krankenkassen- und Pflegesatzbeiträge zu fordern ( = EUR ca. 10.000,-- = 20 % meiner LV). Übrigens, privat krankenversicherte Rentner trifft das nicht.

Nun meine Frage:
Findest Du diese Lösung sozial und gerecht?
Warum zahlen überhaupt nur Pflichtversicherte?
Womit werden Rentner zukünftg noch belastet?
Wann muss ich (per Gesetz verordnet) sterben?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
willi Kappen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kappen,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juni 2008, in dem Sie sich gegen die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf ihre Kapitalabfindung aus Ihrer Lebensversicherung aussprechen.

Ich möchte Ihnen die Beweggründe für die politische Entscheidung, ab dem 1. Januar 2004 auf alle Versorgungsbezüge (z. B. Renten aus der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Direktversicherungen, Pensionen und Bezüge aus der Abgeordnetenversorgung) den vollen Beitragssatz zu erheben, darlegen.

Durch diese Regelung soll die Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner verringert werden. Denn im Gegensatz zu früher tragen jetzt insbesondere die Erwerbstätigen die Gesundheitsausgaben der älteren Generation. Die SPD hält uneingeschränkt am Solidarprinzip fest, dass jeder Einzelne einen Anspruch auf die Hilfe der Gemeinschaft hat und sich selbst im Rahmen seiner individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der Gesundheitskosten beteiligt.

Doch um eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und die damit einhergehenden zusätzlichen Lohnnebenkosten zu verhindern, haben wir uns deshalb entschieden, die Rentner verstärkt zur Beitragszahlung heran zu ziehen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Rentner ließ diese Mehrbelastung zu, insbesondere bei denjenigen, die zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente Einkünfte aus Versorgungsbezügen (z. B. aus einer Lebensversicherung) erzielen. So werden die Rentner wieder in angemessenem Umfang an den Gesundheitskosten beteiligt.

Darüber hinaus wurde durch die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen eine beitragsrechtliche Gleichbehandlung aller Leistungen aus Direktversicherungen hergestellt. In diesem Fall: Ihre Lebensversicherung wurde bis 2004 gegenüber anderen Direktversicherungsformen beitragsrechtlich begünstigt. Versicherungsnehmer anderer Direktversicherungen waren dagegen bereits vor der Umstellung 2004 zur Zahlung von Krankenkassenbeiträgen verpflichtet. Auch hier gilt nun das Prinzip der Gleichbehandlung, da alle Einkünfte aus Direktversicherungen gleich zu behandeln sind. Unter dem Aspekt der Solidarität und der Belastungsgerechtigkeit bin ich auch mit Hinblick auf meine Ausführungen von einer sozialen und gerechten Lösung dieser Ungleichbehandlung überzeugt.

Ich habe allerdings vollstes Verständnis für Ihren Unmut über die Belastung Ihrer Lebensversicherung mit dem Krankenkassenbeitrag. Die Politik hat aber angesichts der vielfältigen Herausforderungen (Verringerung der Neuverschuldung; daran anschließender Schuldenabbau; Mitfinanzierung der Rentenkasse; Stärkung der Binnennachfrage, u. a. durch die Vermeidung steigender Sozialversicherungsbeiträge; Förderung von Arbeitslosen; Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in die Möglichkeiten der Kinderbetreuung, sowie in Bildung und Forschung) keine andere Möglichkeit, als die bisherige Einnahmen und Ausgaben der staatlichen Ebenen zu verändern. Dazu muss jede Bürgerin und jeder Bürger einen Beitrag leisten. Doch wenn wir heute nichts ändern würden, liefen wir Gefahr, dass wir in Zukunft weit stärkere Einschnitte vornehmen müssten.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis für diese Maßnahme, auch wenn sie mit Kosten für Sie verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Angelica Schwall-Düren