(...) Andererseits gibt es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Steuerfragen und hinsichtlich der Sukzessivadoption stärken. Diese Rechtsprechung betrifft dann auch die erste von Ihnen angesprochene Gruppe von Kindern und die damit verbundenen Adoptionen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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