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Anette Hübinger
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Frage von Hans-Joachim K. •

Frage an Anette Hübinger von Hans-Joachim K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Fr. Hübinger,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

Mit freundlichen Grüßen
HJ Kullmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kullmann,

grundsätzlich ist das vorgelegte Dienstrechtsneuregelungsgesetz in meinen Augen ein modernes und transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht, mit dem der Bund das Dienstrecht fit für die Zukunft macht. Damit werden die Rentenreformen der vergangenen Jahre, welche den „Normalbürger“ betreffen, richtigerweise auch auf Beamte übertragen.

In Bezug auf Ihre Frage möchte ich eingangs auf die Antwort von Eckhardt Rehberg verweisen, welcher auf die gleiche Frage, gestellt von Herrn Schirm vom 17. November 2008, geantwortet hat. Herr Rehberg beschreibt gut, in welcher Situation sich Soldaten oft befinden, welche mit den entsprechenden Abschlägen aufgrund ihrer frühen Pension konfrontiert sind.

Wie des Weiteren mein Kollege Clemens Binninger in seiner Rede zum Thema treffend beschrieb, leisten „ […] die Soldatinnen und Soldaten […] – und hier möchte ich die Leistung aller übrigen Beschäftigten keineswegs schmälern – einen besonders wichtigen Beitrag für das Wohl unseres Gemeinwesens“. Diesem Urteil schließe ich mich uneingeschränkt an, deshalb ist die von Ihnen angesprochene differenzierte Behandlung von Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten im öffentlichen Dienstrecht in Bezug auf die geltenden Altersgrenzen meiner Meinung nach vertretbar.

Das von Seiten der Union lange verfolgte Modell einer Faktorisierung der Arbeit zu unregelmäßigen Zeiten wäre aus meiner Sicht der bessere Weg gewesen. Dabei hätten zehn Jahre Schichtdienstarbeit zur Reduzierung von einem Jahr Lebensarbeitszeit geführt. Wie auch Kollege Rehberg schon anführte, war dies im Rahmen der Koalition nicht durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB