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Anette Hübinger
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Frage von Robert K. •

Frage an Anette Hübinger von Robert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hübinger!

Zunächst möchte ich mich für die Beantwortung meiner Fragen in (fast) gleicher Sache vor ca. einem Jahr bedanken. Nun ist leider nicht nur Zeit vergangen, sondern die Bemühungen, das Saarland aus der bundesweiten Schlußposition in Sachen Bürgerbeteiligung zu bewegen, sind nicht zuletzt dank der restriktiven Haltung zur Aufhebung/Reduzierung des Finanztabus gescheitert. Da Sie seinerzeit im positiven Sinne Änderungsperspektiven andeuteten, möchte ich Sie - auch im Vorfeld der anstehenden vier Wahlen im Saarland - konkret fragen:
- wie stehen Sie zu einer Wahlrechtsänderung dahingehend, daß auf kommunaler, Landes- und Bundesebene Kumulieren und Panaschieren ermöglicht werden,
- auf kommunaler und Landesebene im Saarland das absolute Finanztabu aufgehoben bzw. auf einen zu bestimmenden %-Satz des jeweiligen Haushalts begrenzt wird,
- der umfassende Ausschluß von Themen bei Bürgerbegehren reduziert wird,
- wie ist Ihre Position zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene? Dies auch vor dem Hintergrund, daß der VE auf EU-Ebene ( in der ca. 80% der auch in der BRD wirksamen Gesetze verabschiedet werden ) vorgesehen ist, bislang aber hierzulande (nicht nur) von der Fraktion der CDU `abgewunken´ wird.

Mit Dank im Voraus für Ihre Antwort und freundlichem Gruß
Dr. Robert Karge

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Karge,

auch ich hätte mir einen Fortschritt in Sachen „Direkte Demokratie“ im Saarland gewünscht. Wie ich schon im letzten Jahr geschrieben habe, stimme ich Ihrem Befund zu, dass das Saarland, was die Anwendung von direktdemokratischen Instrumenten und die Ausgestaltung der Instrumente betrifft, bundesweit einen hinteren Platz einnimmt.

Perspektivisch bin ich dafür, die Ausgestaltung von direktdemokratischen Instrumenten im Saarland an „weichere“ Regelungen anderer Bundesländern anzupassen. Der Spagat zwischen der finanziellen Planungssicherheit einer Landesregierung und mehr Freiheit für die Mitwirkung der Bürger muss hierbei gefunden werden. Die von Ihnen angesprochene Beschränkung auf einen bestimmten Prozentsatz des Haushaltes wäre hier ein überlegenswerter Ansatz.

Wie schon im vergangenen Jahr, bin ich allerdings auch weiterhin skeptisch was die Anwendung auf Bundesebene betrifft. Ein überschaubarerer Rahmen, wie er z.B. in einer Kommune gegeben ist, stellt für mich ein „besseres Anwendungsgebiet“ für direktdemokratische Verfahren dar. Sollte auf EU-Ebene die direkte Mitwirkung im Rahmen des sogenannten „Verfassungsvertrages“ Wirklichkeit werden, bin ich sehr gespannt auf die Nutzung und deren Auswirkungen. Vielleicht geht von dieser Seite ein Impuls aus, der zur Einführung ähnlicher Ansätze auf Bundesebene führt.

Aus meiner Sicht spricht auch nichts gegen die Anwendung des Kumulierens (d.h., vergeben von mehreren Stimmen auf einen Kandidaten) und des Panaschierens (d.h., vergeben von Stimmen an Kandidaten von verschiedenen Listen) bei Wahlen, im Besonderen halte ich aber auch hier die Kommunalebene für die beste Anwendungsebene. Unser Wahlrecht ist nicht auf Dauer unantastbar und so sollten Änderungen diskutiert und Mehrheiten dafür gefunden werden. So stehen beispielsweise auf Bundesebene wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den sogenannten Überhangmandaten Änderungen im Laufe der nächsten Legislaturperiode an.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB