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Anette Hübinger
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Frage von Johann Walter P. •

Frage an Anette Hübinger von Johann Walter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Fr.Hübinger,

halten sie als Juristin es für möglich das es Rechtsbeugung Im Saarland gibt,sowohl von der Saarländischen Landesregierung als auch von der Justiz ? Als Beispiel möchte ich auf http://www.rechtsverweigerung.de verweisen und stelle ihnen die ganz konkret die Frage wieso in einem Rechtsstaat so etwas möglich ist. Diese Seite beschreibt die Teilenteignung einer Familie aus St.Ingbert,mit unglaublicher krimmineller Energie seitens federführender Politiker.

Mit freundlichen Grüßen
J.W.Pfirmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pfirmann,

als Juristin ist mir der Begriff der „Rechtsbeugung“ natürlich bekannt. Es handelt sich dabei – einfach ausgedrückt – um die vorsätzliche Verletzung von Recht zum Vor- bzw. zum Nachteil einer Partei durch einen Richter oder durch einen sogenannten Amtsträger. In Fällen der Rechtsbeugung handelt es sich um Delikte, die auf Basis des Strafbesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Verurteilungen – jedoch kann ich nicht sagen in welcher Anzahl – kommen in unserem Rechtssystem vor und dies spricht in meinen Augen für ein funktionierendes Kontroll- bzw. Aufsichtssystem.

Die von Ihnen angeführte Homepage und der dort dargestellte Fall der Familie Schmelzer stellt die alleinige Sichtweise von Frau Schmelzer dar. Zu einer Auseinandersetzung gehören aber mindestens zwei Parteien, vergessen dürfen natürlich auch nicht die Sichtweisen der involvierten Behörden und Gerichte. Eine Beurteilung des Falles auf Basis der Aussagen nur einer Seite vorzunehmen, halte ich nicht für ausreichend, auch der Wahrheitsgehalt der Ausführungen kann meinerseits nicht nachvollzogen werden.

Grundsätzlich ist abschließend anzumerken, dass im Grundgesetz eine Gewaltenteilung festgeschrieben ist, die nach Art. 97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG vorsieht, dass Legislative – dazu zähle ich als Abgeordnete – und Exekutive keine Kontrollbefugnisse über die Gerichte innehaben. Des Weiteren verbietet mir das Rechtsberatungsgesetz, juristische Ratschläge in Bezug auf (laufende/anhängige) Verfahren auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB