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Anette Hübinger
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Frage von Armin D. •

Frage an Anette Hübinger von Armin D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Hübinger,

warum ist es nicht möglich, hier öffentlich auf die Frage von Herrn Jakoby zum Thema Nichtraucherschutz zu antworten?
Mich würde die Anwort einer Abgeordneten aus meinem Wahlkreis brennend interessieren.
Wenn Sie nicht bereit sind, solche Fragen öffentlich zu beantworten, finde ich dies einerseits sehr schade, wirft aber andererseits ein sehr bezeichnendes Licht auf den Umgang deutscher Politiker mit ihren Wählern.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Danner

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Sehr geehrter Herr Danner,

ich habe reiflich überlegt, ob ich die Website „Abgeordnetenwatch“ als Informationsplattform nutzen soll. Die Nachfragen von Ihnen und Herrn Schneider haben gezeigt, dass eine Beantwortung der Fragen von Seiten der Abgeordneten gewünscht wird und diesem Anliegen komme ich nun gern nach.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass wir Abgeordneten vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten anbieten, mit denen Bürger mit uns in Kontakt treten können. Jeder Abgeordnete ist über seine Website – die meist viele Informationen zu aktuelle Fragestellungen enthält –, per E-Mail, telefonisch in Berlin und im Wahlkreis und nicht zu vergessen, persönlich an beiden Orten bzw. Regionen erreichbar. Fragen der Bürger die so an mich als Abgeordnete herangetragen werden beantworten ich natürlich gern.

Was mich persönlich an der Informationsplattform „Abgeordnetenwatch“ stört, ist der Fakt, dass von uns Abgeordneten größtmögliche Transparenz gefordert wird, aber der Fragesteller außer einem Namen keine Angaben zu seiner Person machen muss. Auch ich als Abgeordnete möchte gern wissen, wer mich anschreibt und in welchen Kontext ich den fragenden Bürger einzuordnen habe.

Gerade im Zuge der Diskussion um die Gesundheitsreform habe ich schlechte Erfahrung gemacht, da mich Briefe und E-mails erreichten, die gar nicht von den Absendern stammten. Die Verwunderung über meine Antwort auf Fragen, die der Adressat nie an mich gestellt hatte, können Sie sich sicherlich vorstellen.

Ich gebe Ihnen aber Recht, dass beantwortete Fragen bei „Abgeordnetenwatch“ eine größeren Personenkreis erreichen, als es bei einer individuelle Beantwortung möglich wäre. Aus diesem Grund habe ich mich auch entschieden, die aus meiner Sicht unzureichenden persönlichen Angaben der Fragesteller zu vernachlässigen und zukünftig die gestellten Fragen bestmöglich zu beantworten.

In Bezug auf die Problematik des Nichtraucherschutzes lässt sich festhalten, dass die Pläne für ein bundeseinheitliches Rauchverbot auf Grundlage von erheblichen Zweifeln an der alleinigen Zuständigkeit des Bundes verworfen wurden. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken konnten leider nicht aus dem Weg geräumt werden. Das Bundeskabinett hat jedoch in Reaktion auf die geäußerten Bedenken, im Dezember 2006 Eckpunkte zu einem verbesserten Schutz von Nichtrauchern vorgelegt und beschlossen. Alle Maßnahmen des Nichtraucherschutzes, die in der Kompetenz des Bundes liegen, sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. Dazu sind ein Rauchverbot in bundeseigenen Behörden und das Verbot der Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige zu zählen.

Parallel zu den skizzierten Maßnahmen des Bundes, werden sich auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit dem Thema Nichtraucherschutz befassen.

Die Länder sind sich ihrer Verantwortung in Bezug auf das Thema Nichtraucherschutz schon länger bewusst. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weit reichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Um einen „Flickenteppich“ von Regelungen zu vermeiden, werden Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe Regelungen erarbeiten, die länderübergreifend Maßnahmen des Nichtraucherschutzes beinhalten. Grundlage der kommenden Verhandlungen bilden dabei die bisher vorgelegten Eckpunkte für einen besseren Nichtraucherschutz. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegenüber den Ministerpräsidenten für einheitliche Regelungen ausgesprochen.

Ich bin zuversichtlich, dass unter der Leitung des Landes Niedersachsens – in der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern – tragfähige Lösungen zum Schutz vor Passivrauchen erarbeitet werden. Ein erster Konsens zeichnet sich hierbei schon in Bezug auf ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen ab.

Bei allen angestrebten gesetzlichen Regelungen gebe ich zu bedenken, dass es sich dabei um Eingriffe in den privaten Lebensbereich der Menschen handelt. Aus meiner Sicht ist in Bezug auf den Nichtraucherschutz im Hotel- und Gastronomiegewerbe mehr Vertrauen in die Kräfte des Marktes gefragt. Die bisherige Ausweitung von Angeboten für Nichtraucher leitet sich aus den Wünschen der Menschen ab, es zeigt sich somit, dass auch ohne ausufernde Regulierung der Nichtraucherschutz zunehmend Bedeutung erlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger, MdB