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Anette Hübinger
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Frage von Thomas B. •

Frage an Anette Hübinger von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Hübinger,

sicher sind Ihnen die Leitlinien von Justizminister Heiko Maas zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geläufig? Demnächst steht diese Abstimmung ja auf der Agenda im Bundestag. Darin ist die Rede von hohen Datenschutzstandards. Wie hoch sind diese Standards? Die Speicherung der Daten soll nur in äußerst engen Grenzen erfolgen. Das entspricht nicht den technischen Gegebenheiten. Gespeichert muss alles werden, damit man anschließend filtern kann. Entweder ist diese Aussage falsch formuliert oder schlicht gelogen. Was halten Sie davon? Es sollen keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden. Aber genau diesen Zweck verfolgt man mit der Vorratsdatenspeicherung. Nur dadurch wird eine Auswertung sinnvoll nutzbar. Ist das nun wieder falsch formuliert? Die Provider müssen die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Wie ist die höchstmögliche Sicherheit definiert? Wer kann jene Sicherheit gewährleisten? Ein neuer Straftatbestand "Datenhehlerei" soll geschaffen werden. Demzufolge wäre Hehlerei mit Daten bisher nicht strafbar gewesen? Was unterscheidet Datenhehlerei von Hehlerei? Nennen Sie mir bitte einen konkreten Fall, der den Richtlinien der Vorratsdatenspeicherung entspricht und bei welchem die Verwendung der Vorratsdatenspeicherung entscheidend zur Klärung beigetragen hat. Da ja bereits zwischen 2008 und 2010 ca. 2 Jahre die Vorratsdatenspeicherung zum Einsatz kam, muss es Ihnen möglich sein, wenigstens einen Fall zu präsentieren. Betroffene Personen brauchern ja nicht genannt zu werden. Nur durch eine solche Referenz lässt sich die Sinnhaftigkeit einer massenhaften und anlasslosen Datenspeicherung erörtern. Es wäre toll, wenn Sie möglichst konkret die jeweiligen Fragen beantworten könnten, anstatt Pauschalaussagen zu treffen.

Vielen Dank in Voraus,
Thomas Brück

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brück,

vielen Dank für Ihre Anregungen zur Vorratsdatenspeicherung.

Vorab möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung erst am 12. Juni in erster Lesung ins Parlament eingebracht wurde und entgegen des ursprünglichen Vorhabens vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet wird. Damit hat das parlamentarische Verfahren, in dessen Verlauf das Gesetz genau im Detail geprüft wird, erst begonnen. Bevor das Gesetz voraussichtlich im Herbst verabschiedet werden soll, werden selbstverständlich auch diese Bedenken ausführlich erörtert und in die Beratungen einfließen.

Allerdings trete ich generell für mehr Sachlichkeit im Rahmen dieser Debatte ein. Auch nach jetziger Rechtslage dürfen Verbindungsdaten bereits bis zu sechs Monate nach Versendung einer Rechnung gespeichert werden, was allerdings vom Zufall abhängt, wie Sie sicherlich wissen. Unser Ziel ist es, ein verlässliches, verhältnismäßiges und verfassungskonformes nationales Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden, das die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzt und den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Daher halte ich es für zielführender, die weiteren Beratungen erst einmal abzuwarten, in deren Verlauf - wie bereits erwähnt - auch alle strittigen Aspekte diskutiert und von Experten erörtert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger MdB