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Anette Hübinger
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Frage von Dieter S. •

Frage an Anette Hübinger von Dieter S. bezüglich Soziale Sicherung

ich beziehe seid November 2011 Bu Rente. Die ist leider unter dem Mindestsatz . Nun beziehe ich wie mir zusteht noch einen Grundversorgungsausgleich. Das Grundversorgungsamt hat mich nun angeschrieben das meine Wohnung nach den jetzigen Bestimmingen zu teuer seih. Das ist mehr als lächerlich . Ich wohne in dieser Wohnung nun schon eine ganze Weile. Man will mich nun im wahrsten Sinne des Wortes Verghettonisieren nach Burbach oder in Malstatt in Wohnungen die unzumutbar sind . Zu einem Mietpreis von 245 € mehr stünde mir nicht zu. Sie wissen doch alle miteinander das man für das Geld keine zumutbare Wohnung mehr bekommen kann. Der Mietkostensatz liegt bei weitem unter den realen Mietspiegel. Was kann ich tun ?? Kann mir jemand helfen ?? Wann wird der Wohngeldsatz dem Realen Satz angepasst. Ich habe 40 Jahre gearbeitet und jetzt das !! Finden sie das gerecht?

Gruss Dieter Schuh

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuh,

erstens möchte ich anmerken, dass ich keine Rechtsberatung durchführen darf und zweitens reichen die von Ihnen geschilderten Umstände auch nicht für eine solide Beurteilung Ihres Falles aus.

Grundsätzlich kann ich Ihnen aber mitteilen, dass angemessene Mietkosten erstattet werden. Was unter angemessen zu verstehen ist, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Dazu gibt es - aus guten Gründen - keine bundeseinheitliche Regelung. Im Regelfall werden marktübliche Mieten im unteren - nicht im untersten - Mietpreissegment angesetzt. Auch bei der Größe der Wohnung gilt der Grundsatz der Angemessenheit. In der Regel stehen einem Single 45 m² und zwei Personen 60 m² zu. Ich denke, dies sind durchaus nachvollziehbare Größen, die eine angemessene Grundversorgung widerspiegeln. Man muss sich dahingehend immer wieder vor Augen führen, dass das Existenzminimum gewährleistet werden soll, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann können Sie gegen die Entscheidung Einspruch einlegen bzw. mit juristischem Beistand gegen die Entscheidung vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger MdB