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Anette Hübinger
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Frage von Andreas C. •

Frage an Anette Hübinger von Andreas C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hübinger,

Laut einem Bericht im Spiegel wird ein Gesetz zum Verbot von Tabakaußenwerbung schon seit Monaten von der CDU/CSU Fraktion nicht in den Bundestag eingebracht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/zigarettenlobby-volker-kauder-blockiert-gesetz-gegen-tabakwerbung-a-1137549.html

darin wird der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder aus einem Brief zitiert, der eine "ordnungspolitische Grundsatzentscheidung" fordert.

Sehen Sie auch für eine "ordnungspolitische Grundsatzentscheidung", bzw. koennen Sie den Gedankengang Ihres Fraktionsvorsitzenden in diesem Fall nachvollziehen?

Sind sie für oder gegen ein Verbot der Tabakaußenwerbung (die es das in allen EU-Staaten außer Deutschland gibt)?

Falls Sie gegen ein solches Verbot sind: Warum? Wie bewerten Sie demgegenüber die Kosten durch negative gesundheitliche Auswirkungen auf neue Raucher, insbesondere junge Menschen? Wie den Imageschaden Deutschlands als einziges EU-Land der EU-Richtlinie zur Tabakaußenwerbung nicht nachzukommen?

Falls Sie das Verbot befürworten: Welche Schritte können/werden Sie wahrnehmen um ihre Fraktion und Ihren Fraktionsvorsitzenden davon zu überzeugen das (von CDU/CSU Ministern bereits erarbeitete) Gesetz in den Bundestag einzubringen?

Außerdem dachte ich immer, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gesetze vorschlägt, die dann vom Bundestag beschlossen(oder abgelehnt) werden. Laut dem oben verlinkten Artikel scheint aber eine Bundestagsfraktion verhindern zu können, ob die Regierung dem Bundestag ein Gesetz zur Abstimmung vorlegen kann. Ich sehe ein, dass zur Ausarbeitung eines Gesetzes in einer Koalition "vor-sondiert" wird, was überhaupt mehrheitsfähig ist. Laut dem Presseartikel wird in diesem Fall ein von der Regierung ausgearbeitetes (gewünschtes?) Gesetz dem Bundestag nicht vorgelegt, obwohl es vermutlich eine Mehrheit dafür gäbe. Dies ist mir nicht ganz ersichtlich. Könnten Sie mir diesen Vorgang erläutern?

Vielen Dank für Ihre Zeit

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Christ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Tabakaußenwerbung.

Am 20. Mai 2016 war bereits das Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten, mit dem Deutschland die EU-Tabakproduktrichtlinie 1:1 umgesetzt hat. Wesentlicher Inhalt war die Verpflichtung zur Verwendung von Bildwarnhinweisen auf den Verpackungen. Es handelt sich hier um eine EU-Richtlinie, die Deutschland als EU-Mitglied umsetzen muss.

Beim Thema Tabakaußenwerbung ist der Meinungsbildungsprozess in der Fraktion noch nicht abgeschlossen (dh. es finden weitere Beratungsgespräche statt.); daher möchte ich um Geduld bitten bis das Gesetzgebungsverfahren weiter laufen kann. Ich persönlich bin für eine Ausweitung der Werbebeschränkungen und damit für ein Verbot von Tabakaußenwerbung.

Jährlich sterben in Deutschland etwa 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens; weitere 3.300 sterben an den Folgen des Passivrauchens; für die EU geht die Europäische Kommission von fast 700.000 Todesfällen aus. Das sind mehr als zehn Prozent aller Sterbefälle. Das Rauchen ist damit das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko überhaupt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind die wichtigsten Adressaten von Präventionskampagnen, denn etwa 70% der Raucher beginnen vor ihrem 18. Geburtstag und 94% vor dem 25. Geburtstag mit dem Rauchen.

Ich bin der Meinung, dass es in unserer Verantwortung steht, Kinder und Jugendliche bei einem gesunden Aufwachsen zu unterstützen und eine Hinwendung der jungen Generation zum Rauchen soweit wie möglich zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger MdB