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Frage von Bernd D. •

Frage an Andreas Wagner von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wagner,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
B. M.

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr D. m. M.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Die Anzahl von Organspenderinnen und Organspendern reicht nach wie vor bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. Aus meiner Sicht ist es daher sinnvoll und notwendig, für die Bereitschaft zur Organspende verstärkt zu werben. Gleichzeitig muss bei allen Maßnahmen zur Erhöhung der Organspenden nach dem Tod, diese als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten werden, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Denn die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde.

Ich unterstütze daher den parteiübergreifenden „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vom 6. Mai 2019 von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass es allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein soll, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit ändern und widerrufen zu können. Hierzu soll ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, in dem die Bürgerinnen und Bürger eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können. Zudem soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder möglich sein.

Das Beratungsangebot zur Entscheidung einer Organ- und Gewebespende soll nach diesem Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Hausärztinnen und Hausärzte gestärkt werden.

Ich befürworte, dass die Bürgerinnen und Bürger, die über eine Organspende entschieden haben, sich selbstständig in das Register eintragen. Nur so ist gewährleistet, dass die Eintragung dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Ich gehe davon aus, dass – abgesehen von wenigen Ausnahmen - die Bürgerinnen und Bürger mit dem Internet zurechtkommen und sich die Eintragung einfach gestaltet.

Vor einer Entscheidung über eine zukünftige Regelung wird sich der Gesundheitsausschuss selbstverständlich mit der Thematik befassen, was ich auch befürworte.

Freundliche Grüße

Andreas Wagner