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Frage von Thomas L. •

Frage an Andreas Schmidt von Thomas L. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schmidt,

bezugnehmend auf meine Fragestellung vom 08.12.2008 und Ihre Antwort vom 15.12.2008 stelle ich mit Bedauern fest, das auf meine Fragen keinesfalls geantwortet wurde. Die Fragestellung richtete sich auf gängige Verfahrensabläufe der deutschen Justiz im Familienrecht.

Ist es moralisch und ethisch überhaupt noch vertretbar in welcher Art und Weise der Staat in das Leben einer gescheiterten Familie eingreift? Das der Staat sich anmaßt, eine gescheiterte Familie mitunter über eine Generation finanziell zu verknechten? Zuerst zahlen die Eltern bis ans Existenzminimum für die Kinder und anschließend müssen die Kinder für die Eltern im Alter aufkommen, da mitunter die Altersvorsorge zum Wohle der Kinder aufgebraucht wurde. Dies betrifft selbstverständlich nur die Mangelfälle, also eh schon die Ärmsten der Bundesbürger.

Dies zudem im Hinblick, da der Staat zum einen nicht mehr den Verursacher für das Scheitern einer Familie ausfindig macht und zum anderen der staatliche finanzielle Einsatz bei Kindesunterhalt bei weitem nicht die finanzielle Höhe hat, die es von der Familie, nämlich dem Bargeldunterhaltspflichtigen abverlangt.

Muss hier nicht schon von einer Verletzung der Menschenrechte gesprochen werden, da Bargeldunterhaltspflichte in einem Kindesunterhaltsmangelverfahren nachhaltig vom Staat in ihrer persönlichen Entwicklung behindert werden? Mittlerweile sogar in den sozialien und finanziellen Ruin per Gesetz getrieben werden dürfen.

Meine Fragestellungen betreffen hauptsächlich nur die Mangelfälle, also Familien die um ihre nackte Existenz kämpfen und nicht die gutbetuchten Bundesbürger, die ausschließlich um den Erhalt ihres Luxus kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lugert

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Sehr geehrter Herr Lugert,

ich teile Ihre Auffassung nicht.

Eine Abkehr vom grundsätzlichen Prinzip der (auch) finanziellen Verantwortlichkeit von Eltern für ihre Kinder hielte ich darüber hinaus für verantwortungslos.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB