(...) Das soll erreicht werden durch ein generelles Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten, durch eine verbindlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für jede Bohrung sowie durch ein zwingend zu erteilendes Einvernehmen (Veto-Recht) der zuständigen Wasserbehörde. Dies war die Vorgabe an das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium, die den vorliegenden Entwurf gefertigt haben. (...)
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