Andreas Grünschneder
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Frage von Peter B. •

Frage an Andreas Grünschneder von Peter B. bezüglich Familie

Hallo Herr Grünschneder, meine Frau arbeitete viele Jahre ehrenamtlich an der Saalfelder Tafel. (Ausgabestelle Rudolstadt) Die letzten Jahre im Vorstand und als Leiterin der Ausgabestelle Rudolstadt.
Jetzt wurde Ihr die Mitgliedschaft gekündigt weil sie vergessen hatte ihren Beitrag pünktlich zu zahlen. Sie selbst ist Hartz IV Empfänger. Auch wurde ihr die weitere Mitarbeit in der Ausgabestelle verboten.

Meine Frage, darf man nur als zahlendes Mitglied ehrenamtlich tätig sein?

Vielen Dank, Peter Beyer

Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr Beyer,

zunächst noch einmal ein Danke für die Frage... Ich hatte mich schon zweimal per Telefon gemeldet, um die Sache vielleicht etwas persönlicher zu gestalten; Kontakt kam aber bisher nur über AB oder Kind zustande. Egal...

Natürlich kann man ehrenamtlich arbeiten, ohne Beiträge zu zahlen. Allerdings müsst ihr darauf achtgeben, in welche Umstände ihr dabei eingebunden seid. Falls es sich um einen Verein beispielsweise handelt, wie das hier bei der Tafel m.E. der Fall ist, müssen natürlich die Festlegungen der Satzung von jedem Mitglied beachtet werden. In der Satzungsregelungen findest du normalerweise auch solche zur Beitragszahlung. Fällt dieser über einen Zeitraum aus, kann dies durchaus zur Aufhebung der Mitgliedschaft führen und somit der ehrenamtlichen Tätigkeit i.S. des Vereinszwecks. Hat euer Verein keine Beitragsregelungen für soziale Härtefälle?

Schade, dass die Angelegenheit im Verein nicht gütlich mit deiner Frau geregelt wurde...

Schaut euch bitte nochmal die Satzung an, vielleicht kann man noch etwas tun. Wenn ihr wollt, bin ich gern bereit, euch - auch vermittelnd - zu unterstützen.

Viele Grüße

Andreas Grünschneder