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Alexandra Dinges-Dierig
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Frage von Marc G. •

Frage an Alexandra Dinges-Dierig von Marc G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dinges-Dierig,

ich betreibe ein Restaurant. Bitte erklären Sie meinen Mitarbeitern, warum es nötig ist, dass seit dem 01.01.15 der Arbeitsdruck steigen muss und warum ich Personal in der Küche gegen Technik austauschen muss. Sie verstehen nicht warum jeder einzelne im Service jetzt weniger verdienen muss, weil ich gezwungen bin, die vorhandene Arbeit auf mehrere - flexibler einteilbare - Teilzeitkräfte aufzuteilen? Und sollte ich diese nicht in ausreichendem Maße bekommen, ich meinen Betrieb teilweise schließen muss. Sie verstehen nicht, warum die seit dem 01.01.15 geltende Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden nach MiLoG im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz, nötig ist.

Ich kann verstehen, dass die SPD ihre Lieblingsthemen durchbringen will. Nicht verstehe ich, warum sie nicht nach der 8,50€-Forderung von Ihnen gestoppt wurde? Und wenn dies vielleicht nicht möglich war, warum nicht wenigstens die Aufzeichnungspflicht gestoppt und/oder das Arbeitszeitgesetz gleichzeitig reformiert wurde?

Bitte erklären Sie uns Ihr Abstimmungsverhalten. Wir verstehen es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Grotkopp

PS: Jeder meiner Mitarbeiter hat 2014 mehr als 8,50€ pro Stunde verdient.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grotkopp,

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich im parlamentarischen Verfahren für flexible Regelungen eingesetzt. Deshalb wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, aufgrund derer das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen bestimmen kann, wie die Verpflichtungen des Arbeitsgebers hinsichtlich der Aufzeichnung und der Aufbewahrungspflicht vereinfach oder abgewandelt werden können.

Die seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingebrachte und vom Kabinett am 17.12.2014 beschlossene Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes gilt für Arbeitnehmer, die monatlich weniger als 2.958 Euro brutto verdienen. Auch dies stellt einen Kompromiss dar, die Ursprungsforderung aus dem BMAS war bei 4.500 Euro monatlich angesetzt.

Ich verstehe aber sehr gut, dass Sie verärgert sind. Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion, dem ich angehöre, hat eine Initiative für eine Anpassung der Grenzen auf unter 2.000 Euro und die Aufhebung weiterer bürokratischer Hürden gestartet. Ich würde es begrüßen, wenn dieses Engagement zu einer erneuten Verhandlung mit unserem Koalitionspartner und Verbesserungen in der Gestaltung des Mindestlohngesetzes und diesbezüglicher Verordnungen führen könnte.

Ohnehin wurde mit Einführung des Mindestlohngesetzes eine Kommission gebildet, die fortlaufend Fehlentwicklungen beobachten und eine Evaluierung vorgelegen soll.

Gern würde ich Ihren Betrieb persönlich kennenlernen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird sich mein Büro zur Vereinbarung eines Termins bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Dinges-Dierig