Alexander Vogt MdL
Alexander Vogt
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Frage von Norman M. •

Frage an Alexander Vogt von Norman M. bezüglich Recht

Ihre Fraktion plant den Irrsinn namens JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag; Anm. d. Red.) im Landtag durchzuwinken. Wie ist ihre persönliche Meinung zu diesem Thema?

Ist es nicht so, dass wir dadurch den Abmahnanwälten in Deutschland eine neue Gelddruckmaschine zur Verfügung stellen? Dazu kommt noch die Tatsache, dass durch die Massnahme der Kennzeichnung der Zugang zu solchen Seiten erheblich vereinfacht wird, da über diese Kennzeichnung schonmal alles "langweilige" aussortiert werden kann.

Wie schütze ich mich als Betreiber einer privaten Homepage rund um das Thema Internet Programmierung vor existenzgefährdenden Abmahnungen wegen der Neufassung des JMStV?

Alexander Vogt MdL
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Malessa,

die Novellierung des bestehenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) steht am 16.12.2010 zur Abstimmung im Plenum des Landtags an. Die Novelle wurde im Juni 2010 vom ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers unterzeichnet. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, müssen alle Länderparlamente über den Novellierungsentwurf abstimmen. Es ist nur möglich zuzustimmen oder abzulehnen. Änderungen am derzeitigen Vertragsentwurf sind nicht möglich.
Wir haben bei der Einbringung ins Plenum nicht direkt abgestimmt, sondern für die Überweisung in den Haupt- und Medienausschuss votiert. Ziel war es, eine breitere Diskussion und eine vertiefte Befassung mit dem Novellierungsentwurf zu erreichen.
Im Ausschuss haben wir eine Anhörung beantragt, bei der am 04.11. Befürworter und Kritiker des Entwurfs ihre Sichtweisen deutlich machen konnten.
Derzeit diskutiert die SPD-Fraktion den Entwurf und über die an uns herangetragenen Kritikpunkte. Die Diskussion wird intensiv geführt, so dass derzeit noch kein abschließendes Votum in der Fraktion erzielt wurde. Es gibt sowohl Befürworter als auch Kritiker in unserer Fraktion. Im Kern geht es darum, zwischen individuellen Freiheitsrechten und den Rechten von Kinder- und Jugendschutz abzuwägen.
Es besteht bereits jetzt ein Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Sowohl hieraus als auch aus anderen Gesetzen bestehen rechtliche Verpflichtungen bei der Veröffentlichung von Inhalten im Internet. Sollten Gesetze (sofern er unterzeichnet wird, auch der novellierte JMStV) "Abmahnwellen" erzeugen, muss die Politik darauf reagieren.

Ihr Argument "schonmal alles "langweilige" aussortiert" ist für mich nicht verständlich. Um hierauf zu erwidern, bitte ich um Erläuterung.

Ihre private Homepage mit Inhalten zum Thema "Programmierung" wird vermutlich keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte bereitstellen. Ich habe nicht Ihre private Website, sondern lediglich Ihren Namen im Impressum der örtlichen Piratenpartei gefunden. Sollten sie dennoch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereitstellen, empfehle ich Ihnen zusätzlich die Informationen der FSM unter: https://www.fsm.de/de/jmstv-2011#Verpflichtung, die sich auf Fragestellungen der Kennzeichnungsmöglichkeiten und -pflichten bezieht (sofern die Novellierung des JMStV zum 01.01.2011 in Kraft tritt).

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Vogt

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