Portrait von Alexander Krauß
Alexander Krauß
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alexander Krauß zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Silvia P. •

Frage an Alexander Krauß von Silvia P. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf die geplante Masernimpfpflicht. Können Sie mir bitte die Inhaltsstoffe sowie deren Wirkungsweise nennen? Wie stehen Sie zu der Impfpflicht?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Alexander Krauß
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Masernimpfpflicht.

Der MMR-Impfstoff ist eine Mischung von in ihrer Virulenz abgeschwächten Viren, die per Injektion zur Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln eingesetzt wird. Seit 2006 steht in Deutschland ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, der zusätzlich eine Impfkomponente gegen Windpocken beinhaltet, die mittlerweile von der ständigen Impfkommission empfohlen wird. Diese Präparate werden dann als MMRV-Impfstoff bezeichnet. MMRV ist ein Impfstoff mit abgeschwächten Masern-, Mumps- und Röteln-Viren. Nach der Verabreichung des Impfstoffs bildet das Immunsystem (das natürliche Abwehrsystem des Körpers) Antikörper gegen Masern-, Mumps- und Röteln-Viren. Diese Antikörper schützen vor Infektionen, die durch diese Viren verursacht werden. Der Impfstoff kann ab einem Lebensalter von 12 Monaten verabreicht werden. MMRV kann unter besonderen Umständen bei Kindern im Alter von 9 bis 12 Monaten angewendet werden.

Die Masern-Impfung ist im Allgemeinen gut verträglich. Manchmal kommt es an der Einstichstelle zu Rötung, Schwellung und Schmerzen. Außerdem können benachbarte Lymphknoten anschwellen. Auch eine erhöhte Körpertemperatur, Mattigkeit, Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden sind möglich. Solche Beschwerden sind aber nur vorübergehend und klingen bald wieder ab.

Bei etwa fünf Prozent der Geimpften entwickeln sich meist in der zweiten Woche danach die sogenannten Impfmasern. Damit bezeichnet man abgeschwächte Masern-Symptome wie mäßiges Fieber, leichter Ausschlag und Atemwegsbeschwerden. Diese Impfmasern sind aber nicht ansteckend!

Seit dem 03.05.2019 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vor. Am 17. Juli wurde es vom Kabinett beschlossen. Der nächste Schritt ist dann das Einbringen in den Deutschen Bundestag und die dortige parlamentarische Beratung. Demnach wird es sicherlich noch einigen Anpassungen und Veränderungen unterzogen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 12.352 Maserfälle gemeldet, im Jahr 2019 waren es allein in Deutschland bisher 300 Fälle, 2018 belief sich die Zahl auf 500 Fälle deutschlandweit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Mastern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann die Herdenimmunität erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Durch eine Impfpflicht wird die freie Entscheidung des Einzelnen ein Stück weit eingeschränkt. Andererseits haben die Menschen ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches genau dort eingeschränkt wird, wo sie sich beispielsweise von einer nicht geimpften Person anstecken. Hier gilt es, eine verantwortungsvolle Abwägung zu treffen. Dieser Herausforderung werden wir uns im parlamentarischen Verfahren stellen, um eine für möglichst alle Beteiligten zweckdienliche Lösung zu finden.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB