Portrait von Alexander Funk
Alexander Funk
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alexander Funk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manfred M. •

Frage an Alexander Funk von Manfred M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Funk,

Meines Wissens ist seit ca. 2 Jahren eine Verordnung in Kraft, nach der Arbeitslose, die privaten Vermittlern von der ARGE zur Vermittlung übergeben wurden nicht mehr als Arbeitslose zählen. Nun meine Frage:

Wäre es nicht sinnvoll, den Bereich der privaten Arbeitsvermittler zügig auszubauen.

Das hätte m. E. mehrere positive Effekte. Privatisierung bedeutet ja einen schlanken Staat mit gleichzeitigem Bürokratieabbau. Je mehr die ARGEn Arbeitssuchende an private Vermittler verweisen, umso weniger Arbeitslose. Je weniger Arbeitslose, umso mehr kann man Personal bei den ARGEn abbauen, der Staat spart Personalkosten. Also ein sich positiv selbstverstärkender Effekt. Vielleicht könnte es damit gelingen, die Arbeitslosenzahlen unter 2% zu drücken.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Marson

Portrait von Alexander Funk
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marson,

die von Ihnen Statistikänderung gab es tatsächlich und wurde vom damalige Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) eingeführt. Arbeitslose, die von privaten Vermittlern betreut werden, fallen seit dem 1.1.2009 aus der offiziellen Statistik der Bundesagentur heraus. Persönlich halte ich nichts von dieser Regelung, weil diese Menschen ja nach wie vor arbeitssuchend sind. Außerdem sollte man schon aus Gründen der Vergleichbarkeit von Zahlen nicht unnötig die Systematik von Statistiken ändern. Der Effekt dieser Statistikänderung war ohnehin gering: Im Jahr 2009 fielen damit rund 100.000 Menschen aus der Arbeitslosenstatistik.

Zur privaten Arbeitsvermittlung (PAV) möchte ich dies anführen: Auch ich finde es richtig, dass es seit den 90er Jahren kein Vermittlungsmonopol durch die damalige Arbeitsämter mehr gibt und sich auch privatwirtschaftliche Initiativen zur besseren und schnelleren Vermittlung von Arbeitslosen gebildet haben. Besonders hilfreich aus meiner Sicht ist dabei die Ausgestaltung des Vermittlervertrages als Maklervertrag, d.h. die Bedingung, dass nur bei einem Vermittlungserfolg eine Gebühr fällig wird. Jedem Arbeitslosen mit Anspruch auf Unterstützung, der in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos war, steht es frei, mit Hilfe eines Vermittlungsgutscheins sich die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers zu sichern. Auf der anderen Seite hat die Praxis gezeigt, dass ein und dieselbe Person, wenn sie von einer privaten Arbeitsvermittlung vermittelt wurde und nach relativ kurzer Zeit erneut arbeitslos ist, die Dienste des privaten Vermittlers wiederum in Anspruch nehmen kann und das Geld der Beitragszahler als „Erfolgsgebühr“ wiederholt dessen Kassen gespült wird.

Die Arbeitsvermittlung ist zweifellos ein zentraler Teil der staatlichen Fürsorge. Die unentgeltliche Nutzung muss unabhängig von Leistungsfähigkeit oder direkten Perspektiven der Arbeitssuchenden jedem offen stehen. Neben der eigentlichen Vermittlung nutzen die Beschäftigten in Job-Centern noch eine ganze Reihe anderer Mittel zur Beschäftigungsförderung (Profilbildung, personenspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten etc.) und verfügen über eine große Plattform und meist langjährige Erfahrungen bei der Job-Suche. Gerade vor dem Hintergrund, dass es keine rechtsverbindlichen Anforderungen für Ausbildung und Qualifikation von privaten Arbeitsvermittlern gibt, halte ich die Tätigkeit der Job-Center für unverzichtbar und die Leistung der Beschäftigten oftmals für unterschätzt. Im Gegensatz zur Vermittlung durch private Anbieter können die Job-Center nämlich kein Vermittlungsgesuch eines Arbeitssuchenden ablehnen – sie stehen rechtlich in der Pflicht gegenüber den Arbeitssuchenden. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn private Anbieter Kosten und Nutzen ihrer Leistung abwägen müssen und ein Vermittlungsversuch alleine schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können.

Die private Arbeitsvermittlung ist also eine sehr hilfreiche Unterstützung, aber kein Wundermittel für unser aller Anliegen, die Arbeitslosigkeit weiter zu senken.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB