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Alexander Funk
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Frage von Manfred M. •

Frage an Alexander Funk von Manfred M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Funk,
Union und FDP stimmten am Donnerstagabend ohne Aussprache im Bundestag dagegen, dass die Verbraucher bei einem Anruf einer kostenpflichtigen Hotline-Nummer erst dann zahlen sollen, wenn sie mit einem Berater verbunden sind. Mich interessieren die Gründe für diese Ablehnung.
Sieht so Verbraucherschutz aus?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Marson
Herbitzheim

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marson,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Union will mehr für den Verbraucher erreichen. Konkrete Verbesserungen werden wir in der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes umsetzen. Die Warteschleifen-Problematik ist nur ein Teil unseres Maßnahmenpaketes, das im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Telekommunikation aufgegriffen werden muss. Ende November 2009 ist auf EU-Ebene das sog. Telekommunikations-Paket beschlossen worden, mit dem fünf Richtlinien im Telekommunikationsbereich modernisiert worden sind. Das Paket muss bis März 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

Für mich ist ganz klar: Endlose und überteuerte Anrufe mit kostenpflichtigen Rufnummern, bei denen man schon vor dem eigentlichen Kontakt mit einem Mitarbeiter für Musik oder Bandansagen bezahlt, sind für den Verbraucher ärgerlich und teuer zugleich. Natürlich muss man bei Anrufen auch mit Wartezeiten rechnen, weil nicht immer genügend Mitarbeiter für die Kunden jederzeit da sein können. Aber dass der Verbraucher hierfür zahlen soll, ist schlichtweg nicht nachzuvollziehen. Mit Gebühren über die Service-Hotline Gewinn zu machen ist dabei leider allzu oft ein Geschäftsmodell von Anbietern. Servicenummern dürfen etwas kosten, aber erst dann, wenn dem Kunden auch wirklich geholfen wird.

Ich unterstütze deshalb das Anliegen von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner, die unterschiedliche Handhabung der Kostenverteilung von Warteschleifen im Telefonverkehr zu hinterfragen und gegebenenfalls gesetzlich nachzubessern. Das Ziel ist klar: Der Kunde sollte erst von dem Moment an zahlen, in dem er tatsächlich eine Gegenleistung erhält. Darüber hinaus will die Union aber auch die Preisansagepflicht bei call-by-call Anrufen oder die Erweiterung des Widerrufsrechtes bei Mobilfunkverträgen festschreiben. Nur so können wir den Verbraucher wirksam vor dem Schutz vor der Abrechnung von Internetkostenfallen über die Handyrechnung schützen.

Anträge zu einzelnen Problemen, wie Sie gerne mit dem Ziel einer medienwirksamen Vermarktung gestellt werden, helfen dem Verbraucher letztlich nicht wirklich weiter. Ich versichere Ihnen, dass ich mich nach Kräften für einen wirksamen und gesetzlich wasserdichten Verbraucherschutz für Telefonkunden einsetzen werde.

Mit besten Wünschen Ihres

Alexander Funk, MdB