Wie beurteilen Sie das Vorhaben der EU ein europäisches Vermögensregister einzuführen ?

Sehr geehrte Fr. S.,
dieses Thema bewegt schon länger die Gemüter, nun wird es allmählich konkret: Die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters könnte kurz bevorstehen. Eine Gruppe externer Dienstleister prüft derzeit im Auftrag der EU-Kommission, ob ein solches Verzeichnis rechtlich und logistisch machbar wäre. Wann Ergebnisse vorliegen, lässt sich nicht sicher sagen.
Schon seit 2021 verfolgt Brüssel die Idee, Vermögenswerte und ihre Besitzer zentral zu erfassen. Ziele sind, damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Auslöser waren die Probleme, Vermögen sanktionierter russischer Oligarchen in der EU aufzuspüren und einzufrieren.
Durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung entgehen dem Staat und damit der gesamten Gesellschaft jährlich Milliarden, die dann an anderer Stelle fehlen: zum Beispiel bei notwendigen Investitionen in die digitale, die Verkehrs- oder die Bildungsinfrastruktur. Ich teile daher grundsätzlich das Ziel eines europäischen Vermögensregisters. Ebenso begrüße ich, dass die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz diesen Straftaten den Kampf angesagt hat, und auch, dass die EU in dieser Frage ebenfalls konsequent vorgeht.
Einiges ist auch schon passiert. So sind die Anti-Geldwäsche-Regeln der EU inzwischen sehr streng, ebenso die Gesetze in vielen Mitgliedsstaaten. So ist es heute kaum noch möglich, Geld anonym in Gold oder Kunst anzulegen. Mit der letzten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU aus dem Frühjahr 2024 wurden zuletzt Finanzdienstleistern etwas im Bereich von Kryptowährung viel strengere Pflichten auferlegt. Gleichzeitig wurde die Anti-Geldwäsche-Behörde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet.
Ob auch bei einem positiven Fazit der EU-Studie ein solches Vermögensregister kommt, ist immer noch unklar. Sowohl die Kommission als auch einige Mitgliedsstaaten äußern sich inzwischen zurückhaltend. Andererseits wurden bereits einige wirksame Instrumente gegen Geldwäsche eingeführt. Wir werden uns die Studie nach veröffentlichung im Detail auf Umsetzbarkeit anschauen. Denn klar ist, dass ein solches Register nur im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung geschaffen werden kann. Ob das möglich ist, werden wir dann sehen.
Sollten Sie Rückfragen haben oder weitere Themen ansprechen wollen, schreiben Sie mir gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Pallas